Stationäres Angebot

Inobhutnahmebereich

Inobhutnahme Tag und Nacht, sofortige stationäre Aufnahme und Begleitung in Krisensituationen, individuell eingerichtet Einzelzimmer, großzügige Gemeinschaftsräume, täglich frisch zubereitete Mahlzeiten und mehr

Inobhutnahmebereich

20 Plätze für Jungen und Mädchen in zwei Häusern

Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche

  • für die ein längerer Heimaufenthalt erforderlich ist und für die noch kein fester oder optimaler Lebensort gefunden werden konnte oder erst nach einer Begutachtungsphase und anschließender Hilfeplanung gefunden werden kann
  • deren Bezugspersonen kurz- oder längerfristig ausfallen
  • die in Obhut genommen werden müssen
  • die noch nicht 18 Jahre alt sind

Profil des Bereiches

  • individuell eingerichtet Einzelzimmer, großzügige Gemeinschaftsräume und Hobbybereiche innen und im Außengelände (kunstpädagogische Werkstatt, Sport- und Fußballplatz, Musikkeller, Kanus, PC-Räume)
  • eine Hauswirtschaftskraft versorgt die Gruppe mit frisch zubereiteten Mahlzeiten

Arbeitsweisen

  • Aufnahmen sind jederzeit, d. h. bei Tag und bei Nacht möglich
  • sofortige Hilfestellung durch das Betreuungsteam und durch den Familientherapeuten
  • individuelle und umfassende pädagogische Diagnostik, ausführliche Berichterstattung
  • intensiver Austausch mit den unterbringenden Sozialarbeiter/innen
  • Einbeziehung der Personensorgeberechtigten in die Perspektivplanung
  • persönliche Begleitung in kritischen Situationen, z. B. Besuch in der Herkunftsfamilie, Schule, bei Gericht, etc.
  • Stabilisierung durch strukturierte und angemessene Grenzsetzung
  • Gestaltung eines kind- und jugendlichen-gemäßen Lebensumfeldes
  • Stärkung der lebenspraktischen, sozialen und emotionalen Kompetenzen
  • Begutachtung der schulischen Leistungsfähigkeit sowie schulische Betreuung vor Ort oder Organisation der weiteren externen Beschulung durch die Waldhof-Lehrkräfte
  • intensive Kooperation mit psycho-sozialen Beratungsstellen und Kinder- und Jugendpsychiatrien
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung im handwerklichen und kreativen Bereich durch die Kunstpädagogin

Rechtsgrundlage: §§ 34, 42 SGB VIII