Wer
- mindestens ein Kind,
- außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten,
- mehr als 15 Stunden wöchentlich,
- gegen Entgelt und
- länger als drei Monate betreuen will,
benötigt eine Erlaubnis zur Kindertagespflege der Region Hannover. Den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege (Pflegeerlaubnis) gibt es im Familienservicebüro der Kommune. Dort werden Interessierte sowohl über die Voraussetzungen zum Erhalt der Pflegeerlaubnis als auch zu Sozialversicherungen und Entgeltzahlungen informiert.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Familienservicebüros der Kommune und der Koordinierungsstelle Kindertagespflege beraten gerne persönlich zu diesen Themen.
Wer über keine pädagogische Grundausbildung verfügt, für den oder die ist eine Teilnahme an einem Qualifizierungskurs mit aktuell 160 bis 300 Unterrichtseinheiten (UE) verpflichtend. Diese werden von mehreren Bildungsträgern in der Region Hannover angeboten und beinhalten in der Regel ein Praktikum in der Kindertagespflege beziehungsweise in einer Kindertagesstätte.
Wenn eine pädagogische Grundausbildung vorliegt, wird diese im allgemeinen Antragsverfahren geprüft.
Die Kosten für den Qualifizierungskurs können in der Regel bis zu 80% von der Region Hannover erstattet werden.
Die aktuell geltenden Qualifizierungsbedingungen können im örtlich zuständigen Familienservicebüro oder bei der Koordinierungsstelle Kindertagespflege der Region Hannover erfragt werden.
Ein umfangreiches Fortbildungsangebot sowie eine tätigkeitsbegleitende fachliche Beratung stehen den Tagespflegepersonen auch nach dem Qualifizierungskurs zur Verfügung. Anfallende Kosten können nach Rücksprache mit der Koordinierungsstelle Kindertagespflege ganz oder teilweise erstattet werden.