Ziel der Eingliederungshilfe ist es
- drohende Behinderungen zu verhüten
- vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und
- Menschen mit Behinderungen möglichst weitgehend in die Gesellschaft einzugliedern.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe können beispielsweise gehören:
- Integrative und heilpädagogische Hilfen für noch nicht schulpflichtige Kinder
- Schulbegleitende Hilfen für Kinder
- Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit
- Hilfe zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes (z. B. Werkstätten für behinderte Menschen)
- Ärztliche oder ärztlich verordnete Maßnahmen zur Verhütung, Beseitigung oder Milderung der Behinderung
- autismusspezifische Förderung
- Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (z. B. Ambulant Betreutes Wohnen, Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen)
- Mobilitätshilfe
Persönliches Budget für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Unterstützungsleistungen haben, können sich diesen Anspruch als „Persönliches Budget“ auszahlen lassen. Mit diesem Geld haben die Betroffenen die Möglichkeit, Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen nach ihren eigenen Vorstellungen einzukaufen. Damit können sie die Art und die Gestaltung der Hilfe selbst bestimmen. Der Gesamtbetrag eines Persönlichen Budgets darf den Wert der Sachleistungen, auf die Menschen mit Behinderungen alternativ Anspruch haben, nicht überschreiten. Unabhängig davon, wer die Kosten für das Persönliche Budget zu tragen hat – Krankenkasse, Pflegekasse, Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung, Sozialamt etc. –, müssen die Betroffenen nur einen Antrag stellen.
Die Eingliederungshilfe ist in der Regel eine nachrangige Leistung. Sie wird nur dann gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber vorrangigen Sozialleistungsträgern (z. B. Krankenkassen, Agentur für Arbeit oder Rentenversicherungsträger) bestehen.
Leistungen nach dem SGB XII sind in der Regel abhängig vom Einkommen und Vermögen. Ausnahmen hiervon gibt es beispielsweise bei der Frühförderung oder schulbegleitenden Hilfen für Kinder, die grundsätzlich einkommens- und vermögensunabhängig gezahlt werden.