Zur Überbrückung und Entlastung

Kurzzeitpflege

Wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht bzw. nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann

Im Takt des Lebens

Kurzzeitpflege ist die zeitlich begrenzte Pflege in einer stationären Einrichtung, die dann zum Tragen kommt, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann und auch Leistungen der teilstationären Pflege nicht ausreichen.

Wann Kurzeitpflege?

Sie ist ein wichtiges Instrument um pflegende Angehörige zu entlasten und Krisensituationen zu überbrücken. Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden wenn zum Beispiel

  • die Pflegeperson in Urlaub fährt oder krankheitsbedingt ausfällt,
  • nach einem Krankenhausaufenthalt die Rückkehr ins häusliche Umfeld kurzfristig nicht möglich ist.

Betreuung und Kosten

In den Pflegeeinrichtungen werden die Gäste pflegerisch, sozial und bei Bedarf auch medizinisch betreut. Die Kosten für die Kurzzeitpflege setzen sich aus den Pflegekosten, den  Hotelkosten (Unterkunft  und Verpflegung) sowie den Investitionskosten, die für die Instandhaltung und Modernisierung der Einrichtung anfallen, zusammen.

Bei Vorliegen einer Pflegestufe übernehmen die Pflegekassen die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, für Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie grundsätzlich auch die Investitionskosten sind von der zu pflegenden Person zu tragen. Die Investitionskosten für einen Kurzzeitpflegeaufenthalt werden vom Land Niedersachsen nur dann übernommen, wenn der Aufenthalt in einer speziell für Kurzzeitpflegemaßnahmen zugelassenen Einrichtung (sogenannte solitäre Einrichtungen) erfolgt, die Einstufung in eine Pflegestufe vorliegt und kein Anspruch auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge besteht. Wer die Kosten aus eigenen Mitteln nicht begleichen kann, kann beim örtlichen Sozialhilfeträger einen Antrag auf Unterstützung stellen. Dieser entscheidet, abhängig von Einkommen und Vermögen, im Einzelfall über eine mögliche Kostenübernahme.

Leistungen für die Kurzzeitpflege sind von den Versicherten bei ihrer Pflegekasse zu beantragen. Wenn die Kurzzeitpflege an einen Krankenhausaufenthalt anschließen soll, hilft der Krankenhaussozialdienst bei der Antragstellung.

Bei der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege wird für bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr die Hälfte des zuvor gezahlten Pflegegeldes weiter gewährt.

Kurzeitpflegeplätze

Die aktuelle Verfügbarkeit von Kurzzeitpflegeplätzen ist direkt bei den Anbietern stationärer Pflege zu erfragen.

Weitere Informationen

Konkrete Tipps für die Kurzzeitpflege, sowie über unterstützende Pflegeangebote vor Ort und Sozialleistungen geben die Mitarbeiterinnen der Pflegestützpunkte. Die qualifizierten Beraterinnen und Berater unterstützen außerdem bei der Antragstellung, zum Beispiel auf eine Pflegestufe.

In Region und Stadt

Senioren- und Pflegestützpunkte

Vertrauliche, neutrale und kostenlose Beratung in allen Fragen zum Thema Pflege – die Senioren- und Pflegestützpunkte in der Region Hannover.

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