Geld erhält nur wer einen Antrag stellt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Pauschalierte monatliche Regelleistungen (RL) bei Arbeitslosengeld II / Sozialgeld
Sonstige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft
Alleinstehende(r) oder Alleinerziehende(r)
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
Kinder ab Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Partner ab Beginn des 19. Lebensjahres
Betrag
345,00 €
207,00 €
276,00 €
311,00 €
Bei Bedarf/Anspruch werden zusätzlich folgende Leistungen gezahlt:
Leistungen für Unterkunft und Heizung in angemessenem Umfang
Mehrbedarf bei Schwangerschaft, für Alleinerziehende, bei Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung
Leistungen für Erstausstattungen für Bekleidung, auch bei Schwangerschaft und Geburt
Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte sowie
mehrtägige Klassenfahrten
Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld II;
Bezieher von Sozialgeld haben in der Regel Kranken- und Pflegeversicherungsschutz als Familienversicherte
Wie erhalte ich die Geldleistungen ?
Die Leistungen der Grundsicherung werden nur auf Antrag erbracht.
Achtung: Für Zeiten vor der Antragstellung können Leistungen nicht bewilligt werden, so dass auch eine Übernahme von Schulden ausgeschlossen ist.
Was muss ich beachten ?
Wer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende beantragt oder erhält, hat alle für die Leistung erheblichen Tatsachen anzugeben und der Erteilung von Auskünften durch Dritte zuzustimmen (z.B. Behörden, Ärzte, Krankenhäuser, Banken), wenn die notwendigen Daten nicht selbst beigebracht werden können. Alle Änderungen in den für die Leistung erheblichen Verhältnissen sind unverzüglich dem Leistungsträger unaufgefordert mitzuteilen.
Insbesondere ist mitzuteilen:
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Schul- oder Berufsausbildung oder eines Studiums
Beantragung und Bewilligung von Renten, Wohngeld (Miet-/Lastenzuschuss), Kindergeld, Leistungen der Agentur für Arbeit, Unterhaltsvorschussleistungen und anderer Sozialleistungen
Erhalt von jeglichem Einkommen oder Vermögen
Änderungen der Höhe laufender Einkünfte und ihren Wegfall
Änderungen von Grundmiete, Nebenkosten u. Heizkosten sowie Wohnungswechsel
Ein- und Auszug von Personen sowie vorübergehende Abwesenheitszeiten von Personen im Haushalt
Aufnahme oder Beendigung des Schulbesuches oder einer Ausbildung / eines Studiums von Kindern
Ausscheiden aus der gesetzlichen Krankenversicherung, z. B. durch Kündigung des Arbeitsplatzes, Scheidung, Sperrzeiten, etc.
Krankenhausaufnahmen und Kurantritte
Mehrtägige Reisen
Heirat, Eingehen einer (Lebens-) Partnerschaft, dauernde Trennung von Ihrem Ehegatten o. (Lebens-) Partner o. Beendigung der Ehe oder (Lebens-) Partnerschaft
Beweismittel sind auf Verlangen vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen. Wird diesen Pflichten nicht nachgekommen und sind die Verhältnisse ungeklärt, kann die Leistung abgelehnt oder nicht weiter geleistet werden.
Wohngeldrechner
Für die Bundesländer Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen