Welche Geldleistungen sind vorgesehen?

Geld erhält nur wer einen Antrag stellt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Pauschalierte monatliche Regelleistungen (RL) bei Arbeitslosengeld II / Sozialgeld

Sonstige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft

Allein­stehende(r) oder Allein­erziehende(r)

Kinder bis zur Voll­endung des 14. Lebens­jahres

Kinder ab Beginn des 15. Lebens­jahres bis zur Voll­endung des 18. Lebens­jahres

Partner ab Be­ginn des 19. Lebens­jahres

Betrag

345,00 €

207,00 €

276,00 €

311,00 €

Bei Bedarf/Anspruch werden zusätzlich folgende Leistungen gezahlt:

  • Leistungen für Unterkunft und Heizung in angemessenem Umfang
  • Mehrbedarf bei Schwangerschaft, für Alleinerziehende, bei Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung
  • Leistungen für Erstausstattungen für Bekleidung, auch bei Schwangerschaft und Geburt
  • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte sowie
  • mehrtägige Klassenfahrten
  • Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld II;
  • Bezieher von Sozialgeld haben in der Regel Kranken- und Pflegeversicherungsschutz als Familienversicherte

Wie erhalte ich die Geldleistungen ?

Die Leistungen der Grundsicherung werden nur auf Antrag erbracht.

Achtung:
Für Zeiten vor der Antragstellung können Leistungen nicht bewilligt werden, so dass auch eine Übernahme von Schulden ausgeschlossen ist.

Was muss ich beachten ?

Wer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende beantragt oder erhält, hat alle für die Leistung erheblichen Tatsachen anzugeben und der Erteilung von Auskünften durch Dritte zuzustimmen (z.B. Behörden, Ärzte, Krankenhäuser, Banken), wenn die notwendigen Daten nicht selbst beigebracht werden können. Alle Änderungen in den für die Leistung erheblichen Verhältnissen sind unverzüglich dem Leistungsträger unaufgefordert mitzuteilen.

Insbesondere ist mitzuteilen:

  • Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Schul- oder Berufsausbildung oder eines Studiums
  • Beantragung und Bewilligung von Renten, Wohngeld (Miet-/Lastenzuschuss), Kindergeld, Leistungen der Agentur für Arbeit, Unterhaltsvorschussleistungen und anderer Sozialleistungen
  • Erhalt von jeglichem Einkommen oder Vermögen
  • Änderungen der Höhe laufender Einkünfte und ihren Wegfall
  • Änderungen von Grundmiete, Nebenkosten u. Heizkosten sowie Wohnungswechsel
  • Ein- und Auszug von Personen sowie vorübergehende Abwesenheitszeiten von Personen im Haushalt
  • Aufnahme oder Beendigung des Schulbesuches oder einer Ausbildung / eines Studiums von Kindern
  • Ausscheiden aus der gesetzlichen Krankenversicherung, z. B. durch Kündigung des Arbeitsplatzes, Scheidung, Sperrzeiten, etc.
  • Krankenhausaufnahmen und Kurantritte
  • Mehrtägige Reisen
  • Heirat, Eingehen einer (Lebens-) Partnerschaft, dauernde Trennung von Ihrem Ehegatten o. (Lebens-) Partner o. Beendigung der Ehe oder (Lebens-) Partnerschaft

Beweismittel sind auf Verlangen vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen. Wird diesen Pflichten nicht nachgekommen und sind die Verhältnisse ungeklärt, kann die Leistung abgelehnt oder nicht weiter geleistet werden.

Wohngeldrechner

Für die Bundesländer Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen

lesen