Region Hannover
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
1. Was ist die Grundsicherung?
Die Grundsicherung ist eine aus Steuergeldern bezahlte Sozialleistung. Sie sichert Ihnen den notwendigen Lebensunterhalt für Essen, Haushaltsenergie, Miete u. v. m. und bietet Ihnen Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen, wie z. B. die Übernahme der Rundfunkgebühr oder die Berechtigung zum Erwerb eines Sozialtickets.
Ein Recht auf Grundsicherung haben alle Menschen, deren Einkommen oder Vermögen nicht zum notwendigen Lebensunterhalt ausreicht.
Wichtig: Um die Grundsicherung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Und keine Sorge: Ihre Kinder müssen für diese Leistungen nicht aufkommen und Unterhalt zahlen. Mehr dazu finden Sie unter „Punkt 3“.
Antrag auf Grundsicherung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) online beantragen im Service-Portal der Region Hannover.
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Bedingungen der Grundsicherung und weitere Informationen zum Herunterladen und Teilen.
2. Wer kann die Grundsicherung erhalten?
Um die Grundsicherung zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort liegt in Deutschland. Das bedeutet für den Bezug von Grundsicherung ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie im Ausland leben, erhalten Sie in der Regel keine Grundsicherung.
- Sie gehören zu einer der folgenden Personengruppen:
A) Menschen ab 65 Jahren
- die mit ihrer (Alters-)Rente ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht finanzieren können
- Personen, die keine Rente beziehen
Personen, die nach 1946 geboren sind, bekommen Grundsicherung erst später. In dieser Liste steht, ab wann Sie Grundsicherung erhalten:
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt als Faustregel, wenn Sie unter 973 Euro pro Monat an Einkommen erhalten, den Anspruch auf Grundsicherung prüfen zu lassen.
B) junge Menschen ab 18 Jahren u. a.
- bei Vorliegen einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung*
- die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten (z. B. im Eingangs-, Berufsbildungs- oder Arbeitsbereich)
- mit Behinderung, die in einer Tagesförderstätte betreut werden
- mit Behinderung, die bei anderen Leistungsanbietern (weitere Informationen finden sie unter § 60 SGB IX) außerhalb von Werkstätten tätig sind
- mit Behinderung, die in einer besonderen Wohnform leben, d. h. mit einer Rund-um-die Uhr Betreuung im Wohnheim oder in einer Wohngruppe in einer Einrichtung leben
- mit Behinderung, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen und das Budget für Ausbildung** in Anspruch nehmen
3. Welche Bedingungen gelten für den Bezug von Grundsicherung?
Ehe und Partnerschaft
Ob Sie eine Grundsicherung erhalten, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Mitberücksichtigt wird auch das Einkommen und Vermögen des/der Partner*in (z. B. aus Versicherungen oder Bar-Vermögen).
Kinder und Eltern
Bei Ihrer Grundsicherung spielt das Einkommen Ihres Kindes oder Ihrer Kinder keine Rolle. Es sei denn, deren individuelles Jahresbruttoeinkommen ist höher als 100.000 €.
Vermögen
Als Alleinstehende dürfen Sie bis zu 10.000 Euro Vermögen besitzen. Wenn Sie verheiratet sind oder in einer Partnerschaft zusammenleben, sind es 20.000 Euro. Nicht zum Vermögen zählen unter anderem:
- Angemessenes*** Hausgrundstück, das Sie selbst nutzen, oder eine Wohnung
- Familien- oder Erbstücke, wenn deren ideeller Wert (Andenken) den Verkaufswert weit übersteigt
- Angemessener**** Hausrat
- Riesterrente.
4. Wo kann Grundsicherung beantragt werden?
Es bedarf einer Antragsstellung. Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Sozialverwaltung. Für die Region Hannover finden Sie die Kontaktdaten zu den Sozialverwaltungen der Städte und Gemeinden hier:
Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe beim Ausfüllen benötigen, melden Sie sich gerne bei Ihrer jeweiligen Sozialverwaltung. Antragsformulare können dort auch telefonisch angefordert werden. Den Antrag auf Grundsicherung können Sie auch herunterladen:
Sozialhilfe-Antrag auf Leistungen (nach SGB XII)
Formular für die Region Hannover
5. Was beinhaltet die Leistung?
Die Sozialverwaltung schaut mit Ihnen gemeinsam auf Ihre persönliche Lebenssituation. Grundsätzlich umfasst die Grundsicherung 2023:
Weiterhin können Sie folgende Leistungen erhalten:
- Bedarfe für Unterkunft (Miete) und Heizung, sofern diese angemessen**** sind.
- Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder bis 15 Jahre (z. B. Lernförderung, Mittagessen in der Schule, Kita etc.). Weitere Informationen finden Sie hier
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Zusatzbeiträge und Vorsorgebeiträge
- Leistungen für einmalige Bedarfe (z. B. Erstausstattung mit Möbeln)
- Erstattung von Rundfunkbeiträgen
- Anspruch auf ein Sozialticket, das heißt Sie fahren vergünstigt mit Bussen und Bahnen
- Mehrbedarfe für besondere Lebenssituationen, z. B. für Alleinerziehende, bei Schwangerschaft, bei medizinisch begründeten Ernährungsbedarfen, bei Vorliegen des Merkzeichen „G“*****
6. Können Wohngeld und Grundsicherung gleichzeitig erhalten werden?
Sie erhalten entweder Wohngeld oder Grundsicherung. Wovon Sie mehr profitieren, kann Ihnen die Wohngeldstelle oder die Sozialverwaltung Ihres Wohnortes individuell erklären und für Sie ausrechnen.
7. Wann und wie lange erhalten Sie Grundsicherung?
Die Bewilligung beginnt am Ersten des Monats. Haben Sie zum Beispiel Ihren Antrag am 6. November gestellt und Ihr Antrag wird bewilligt, erhalten Sie rückwirkend ab dem 01. November die Grundsicherung.
Sie erhalten die Grundsicherung zunächst für zwölf Monate. Danach kann die Grundsicherung durch eine erneute Prüfung verlängert werden.
8. Weiterführende Informationen und Kontakt
A) In der Region Hannover
Sie haben Fragen? Gerne können Sie sich an Ihre zuständige Sozialverwaltung wenden.
B) Informationen auf Bundesebene
Falls Sie noch weiterführende Informationen benötigen, schauen Sie gerne unter:
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.html.
Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein Bürgertelefon u. a. zum Thema Rente eingerichtet: 030/221911001. Die Servicezeiten sind montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr.
Für einen barrierefreien Zugang nutzen Sie gerne:
- Für Gehörlose: info.gehoerlos@bmas.bund.de
- Gebärdentelefon: www.gebaerdentelefon.de/bmas