Kleingärten

Vorsorgliche radiologische Untersuchungen stadteigener Flächen

auf ehemaligen Besitzflächen der Familie De Haën

Radiologische Untersuchung

Die Landeshauptstadt Hannover ließ von 2018 bis 2022 radiologische Voruntersuchungen auf mehreren stadteigenen Flächen durchführen, die sich ehemals im Besitz der Familie De Haën befunden haben und für die nicht ausgeschlossen werden konnte, dass möglicherweise betriebliche Abfälle von der ehemaligen Chemischen Fabrik Eugen de Haën dorthin verbracht worden sein könnten.

Gemäß der Beschlussdrucksache Nr. 2457/2017 sollten in insgesamt ca. 450 Kleingärten, auf zwei Sportanlagen sowie auf der Fläche eines ehemaligen Regenrückhaltebeckens vorsorgliche radiologische Messungen stattfinden. Bei Auffälligkeiten wurden dann weitere, umfangreichere Untersuchungen und bei Erfordernis entsprechende Maßnahmen erforderlich. 

Die radiologischen Voruntersuchungen erfolgten gestaffelt in drei Abschnitten. 

Ergebnis der Untersuchungen im 1. Abschnitt (Stand: 2022)

Die radiologischen Voruntersuchungen in ca. 120 Kleingärten auf den drei Untersuchungsflächen des ersten Abschnittes sind abgeschlossen. Die ersten Messungen ergaben, dass zwei Flächen (die Kolonie „Immergrün“ und die Kolonie „Sperlingslust“) radiologisch unauffällig waren, so dass es hier keinen weiteren Handlungsbedarf gab. Die Bearbeitung dieser beiden Flächen im Projekt De Haën war damit abgeschlossen. Die Pächter*innen wurden schriftlich über die Ergebnisse informiert. 

Auf der dritten Untersuchungsfläche im Bereich des ersten Abschnittes (Kolonien „Gut Grün“ und „Zur guten Hoffnung“) wurden im ersten Schritt größtenteils ebenfalls unauffällige radiologische Messwerte festgestellt. 

In einem Garten wurden teilflächig vergleichsweise hohe ODL-Werte (also eine hohe Direktstrahlung) gemessen. Die daraufhin durchgeführten Bodenuntersuchungen und Expositionsabschätzungen haben dazu geführt, dass dieser Kleingarten aus der Nutzung genommen wurde. 

In einigen wenigen Gärten sowie in Teilbereichen eines Weges der Kolonie „Gut Grün“ wurden, im Abgleich mit den Hintergrundwerten in Hannover, punktuell bzw. sehr kleinräumig schwach erhöhte radiologische Messwerte nachgewiesen. Diese hatten weitere orientierende radiologische Untersuchungen des Bodens und für einzelne Gärten auch ergänzende radiologische Prüfschritte in Form von Detailuntersuchungen und vertiefenden Betrachtungen zur Folge.

Da sich die große Produktpalette der Fa. De Haën nicht nur auf den Einsatz von radioaktiven Elementen beschränkte, sondern auch andere chemische Stoffe verarbeitet wurden, wurden parallel dazu vorsorglich in allen 55 Kleingärten auf dieser Untersuchungsfläche chemische Untersuchungen des Bodens veranlasst. Auch hier war der Großteil der Gärten unauffällig. In einigen wenigen Gärten wurden kleinräumige Auffälligkeiten ermittelt. Die abschließende Bewertung der Untersuchungsergebnisse und deren Bedeutung für die kleingärtnerische Nutzung erfolgte im Rahmen weiterer Untersuchungsschritte. 

Die Untersuchungen in den Gärten sind abgeschlossen. Eine abschließende fachgutachterliche Bewertung liegt für alle Kleingärten vor. 

Ergebnisse Untersuchungen im 2. Abschnitt (Stand: 2022)

Die vorsorglichen radiologischen Messungen auf den Flächen des 2. Untersuchungsabschnittes (ca. 300 Kleingärten und zwei Sportanlagen) sind ebenfalls abgeschlossen. Sämtliche untersuchten Gärten der Kleingartenkolonien „Fortuna“, „Buchholz“ und „Neue Hoffnung“ waren radiologisch unauffällig, so dass sich hier kein weiterer Handlungsbedarf ergab. Die Bearbeitung dieser beiden Flächen im Projekt De Haën war damit abgeschlossen. Die Pächter*innen wurden schriftlich über die Ergebnisse informiert. 

Die Werte, die auf den Flächen der Sportvereine TSV Fortuna Sachsenross und TSV Schwarz-Weiß Hannover gemessen wurden, waren ebenfalls unauffällig. Im Bereich der Sportanlage TSV Fortuna Sachsenross Hannover von 1891 e.V. lagen sie lokal aber zum Teil geringfügig oberhalb des für Hannover typischen Hintergrundwertes, jedoch unterhalb des im Vorfeld behördlich abgestimmten Richtwertes zur Identifikation möglicher radioaktiver Kon-taminationen. Da diese kleinräumig gemessenen Werte tendenziell etwas höher waren als in der unmittelbaren Umgebung, wurden von den Fachgutachter*innen hier zwei sog. „Fingerprintflächen“ ausgewiesen, auf denen nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich hier radioaktive Bodenkontaminationen - abgedeckt unter nicht kontaminiertem Boden - befinden. Auf den beiden außerhalb der eigentlichen Sportflächen liegenden Teilflächen wurden daher vorsorglich noch ergänzende radiologische Prüfschritte und auch chemische Untersuchungen durchgeführt, um möglicherweise tiefer liegende Kontaminationen ausschließen zu können. Die abschließende Bewertung aller Untersuchungsergebnisse ergab keinen weiteren Handlungsbedarf

Ergebnis der Untersuchungen im 3. Abschnitt (Stand: 2022)

Die vorsorglichen radiologischen Messungen auf den Flächen des 3. Untersuchungsabschnit-tes (ca. 30 Kleingärten) sind ebenfalls abgeschlossen. Sämtliche untersuchten Gärten der Kleingartenkolonie „Abendruhe I“ waren radiologisch unauffällig, so dass es auch hier keinen weiteren Handlungsbedarf gab. Die Bearbeitung dieser Fläche im Projekt De Haën war damit ebenfalls abgeschlossen. Die Pächter*innen wurden schriftlich über die Ergebnisse informiert. 

Hintergrund für die Untersuchungen auf den ehemaligen De-Haën-Besitzflächen

Grundlage für alle Untersuchungen sind zwei Gutachten, die Stadt und Region Hannover nach Sanierungsmaßnahmen im Bereich des De-Haën-Platzes und am Lister Damm (Parkplatz und fünf angrenzende Kleingärten der Kolonie "Gut Grün") in Auftrag gegeben hatten. Nach den historischen Recherchen in den Jahren 2014 bis 2016 empfahl die Gutachterin vorsorgliche radiologische Untersuchungen in bestimmten Bereichen.

Konkrete Anhaltspunkte für die Ablagerung radiologisch belasteter Materialien lagen nicht vor. Es handelt sich um eine vorsorgliche Maßnahme. Weil sich die betroffenen Flächen Anfang des 20. Jahrhunderts im Eigentum der chemischen Fabrik de Haën oder der Unternehmerfamilie befanden, besteht die theoretische Möglichkeit, dass diese Areale vorübergehend als Produktions- oder Lagerflächen genutzt worden sein könnten.

Dem Vorschlag der Stadtverwaltung, gemäß der Beschlussdrucksache 2457/2017 vorsorgliche radiologische Untersuchungen auf den stadteigenen Flächen durchführen zu lassen, stimmte der Rat der Landeshauptstadt Hannover am 21.12.2017 zu (siehe www.ratsinfo-hannover.de).  

Alle Maßnahmen wurden im Vorfeld und werden während des Projektverlaufes regelmäßig mit dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. und den zuständigen Behörden, der Unteren Bodenschutzbehörde der Region und dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover, abgestimmt.