Förderprogramm

Gut für die Artenvielfalt und das Kleinklima: Geld für Gründächer

    

Das Förderprogramm für Dachbegrünung und Fassadenbegrünung. 

 

Hinweis

Es sind noch Restmittel verfügbar. Anträge zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen können ab sofort und bis zum 15. November 2024 bei der Region Hannover eingereicht werden.

Begrünte Dächer und Fassaden sind gut für Mensch und Umwelt: Sie tragen dazu bei, die Artenvielfalt zu erhalten, verbessern in der Stadt das Kleinklima und helfen Regenwasser zu speichern.

Dachbegrünung und Fassadenbegrünung werden mit bis zu 10.000 Euro gefördert, zusammen mit Photovoltaik mit bis zu 15.000 Euro.

Die Regionsversammlung hat im Sommer 2023 ein Förderprogramm als Unterstützung für Kommunen, Privatpersonen und Firmen beschlossen. 2024 stehen dafür insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung.

Professionell durchgeführte Dachbegrünungen und Fassadenbegrünungen werden mit bis zu 10.000 Euro gefördert. Wird auf demselben Dach gleichzeitig eine Photovoltaikanlage installiert, erhöht sich der Zuschuss für die Dachbegrünung auf bis zu 15.000 Euro.
Anträge können beim Fachbereich Umwelt der Region Hannover gestellt werden.

Was bringen Dach- und Fassadenbegrünungen?

Dach- und Fassadenbegrünungen bieten Pflanzen und Tieren neue Lebensräume und tragen somit zur Biotopanreicherung bei. Gründächer filtern außerdem Schadstoffe aus der Luft und sorgen durch Verdunstung von gespeichertem Wasser speziell im Sommer für Kühlung und Luftbefeuchtung. Eine Photovoltaikanlage auf dem Gründach trägt zur Energiewende bei, aus diesem Grund erhält man einen höheren Zuschuss.

Wofür gibt es Fördergelder?

Fördergelder können für die Begrünung von Neubaudächern sowie die Nachrüstung vorhandener Dächer mit extensiver oder intensiver Begrünung auf allen Grundstücken im Gebiet der Region Hannover beantragt werden. Alle Bepflanzungen sind auf Dauer anzulegen und im Sinne der Nachhaltigkeit mindestens zehn Jahre zu erhalten. Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen. Die zu begrünende Dachfläche muss mindestens 25 qm groß sein.

Professionelle Dachbegrünungen werden mit 1/3 der förderfähigen Kosten gefördert, wenn eine Photovoltaikanlage gebaut wird, werden sogar 50 Prozent der förderfähigen Kosten der Dachbegrünung gefördert. 

Bei einfachen Fassadenbegrünungen in Eigenleistung liegt der Fördersatz bei 50 Prozent. Der Zuschuss für eine ggf. notwendige Statiküberprüfung oder Statikberechnung beträgt bis zu 450 Euro, für eine vorherige fachliche Beratung zur Begrünung bis zu 200 Euro, mit Photovoltaikanlage bis zu 400 Euro.

Die Förderrichtlinie zum Nachlesen

 

veröffentlicht: 11. Juli 2023, aktualisiert 11. März und 4. Juli 2024