Zu diesen Maßnahmen gehört unter anderem ...
- die Abschaltung der repräsentativen Außenbeleuchtung an öffentlichen Gebäuden (z. B. Neues Rathaus, Museen)
- die Reduzierung der Wassertemperatur in den städtischen Hallenbädern
- die vorzeitige Abschaltung der öffentlichen Brunnen
- die Reduzierung von Elektrogeräten in den Arbeitsräumen
- die Bündelung von Arbeitsplätzen, um die Betriebszeiten von Heizungen und Lüftungen in Teilbereichen von Dienststellen zu reduzieren
- die Reduzierung der Straßenbeleuchtung auf das erforderliche Minimum (später einschalten, früher abschalten)
- die Reduzierung der dekorativen Weihnachtsmarktbeleuchtung: Statt wie bisher von 10 bis 23 Uhr wird sie 2022 von 16 bis 22 Uhr angeschaltet