Was ist ein sogenannter „Blackout“ und wie wahrscheinlich ist dieser in Bezug auf die Gasmangellage?
Unter dem Begriff „Blackout“ wird der vollständige Stromausfall verstanden, der auch zum Ausfall stromabhängiger Netzwerke wie Funknetz, Gasnetz, Mobilfunknetz, Rechnernetz, Telekommunikationsnetz, Versorgungsnetz, Wasserstraßennetz etc. führt. Da die Stromversorgung in Hannover nur teilweise vom Gas abhängt und ausfallsicher aufgebaut ist, gilt ein klassischer „Blackout“ im Rahmen der Gasmangellage als äußerst unwahrscheinlich. Sollte eine Gasmangellage eintreten, in deren Folge das Stromnetz durch die Nutzung von Elektroheizungen überlastet wird, kann es jedoch zu temporären, lokalen Stromausfällen kommen.
Wer kümmert sich um mich, wenn ich auf medizinische Versorgung angewiesen bin?
Der Energiekrisenstab der Landeshauptstadt Hannover hat in seinen Vorbereitungen Maßnahmen getroffen, welche sicherstellen sollen, dass die medizinische Versorgung von z. B. heimbeatmeten Bürger*innen oder Dialysepflichtigen in alternativen Einrichtungen durchgeführt werden kann. Auch ein entsprechender Transport kann bei Bedarf in Anspruch genommen werden. Überlegen Sie sich bereits im Vorfeld, ob eine alternative Behandlungsmöglichkeit besteht und sprechen Sie mit Ihren behandelnden Ärzt*innen.
Wie kann ich bei einem Stromausfall, der aufgrund einer Gasmangellage eingetreten ist, einen Notruf absetzen?
Sowohl die Polizei als auch die Feuerwehr werden im Falle eines Stromausfalls ihre Präsenz in den betroffenen Gebieten deutlich erhöhen und sichtbar sein. Zudem werden die Feuer- und Rettungswachen der Berufsfeuerwehr, die Feuerwehrhäuser der Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr, die Rettungswachen der Hilfsorganisationen sowie Polizeidienststellen als Meldepunkte aktiviert. Eine Übersicht der Meldepunkte in den einzelnen Abschaltbezirken wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Welcher Rechtsrahmen gilt für die Versorgungssicherheit mit Gas?
Für die sichere Versorgung mit Gas gelten folgende gesetzliche Grundlagen:
- europäisches Recht:
- Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung (EU) 2017/1938 (Gas-SoS-Verordnung)
- nationales Recht: