Lärmprävention

Was macht die Stadt?

Lärmkartierung, Lärmaktionsplanung und Schallimmissionsplan

Die Reduzierung des Lärms und damit auch ein verträgliches Nebeneinander unvermeidbarer Verkehre mit sensiblen Nutzungen ist seit vielen Jahren ein wichtiges Ziel der Landeshauptstadt Hannover und damit Inhalt vielfältiger bestehender Planungen. Als Beispiel seien hier die intensive Einbeziehung des Themas Lärm in die Bauleitplanung (Lärmvorsorge) zur vorausschauenden Konfliktvermeidung und die konsequente Förderung der umweltverträglichen Verkehrsarten des Umweltverbundes genannt.

Bereits Anfang der 90er Jahre wurden die vorbereitenden Arbeiten für den Schallimmissionsplan 2000 aufgenommen, der in den letzten Jahren die Grundlage für die Bauleitplanung darstellte. Aktuell liegt der Schallimmissionsplan 2018 vor.

Die Überwachung der Gewerbelärmimmissionen und damit die Sicherstellung der Einhaltung von Immissionsrichtwerten nach TA Lärm ist Aufgabe des Gewerbeaufsichtsamtes.

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurden neue gesetzliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Lärmproblematik gestellt. Neben der Ermittlung und Darstellung der Lärmsituation (Lärmkartierung) sind auch Maßnahmen zu benennen, mit deren Hilfe die Lärmbelastung der Bevölkerung vermindert werden kann (Lärmaktionsplanung). Die Zuständigkeit hierfür liegt allein bei der Landeshauptstadt Hannover.

EU-Umgebungslärmrichtlinie

Lärmaktionsplan (LAP) 2018

Lärmaktionspläne sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz alle fünf Jahre zu aktualisieren. Die Landeshauptstadt Hannover hat 2009 erstmals einen Lärmak...

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