Naturschutz
Wildschongebiete in Hannover
In Wildschongebieten gilt nach § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG), dass Hunde in der freien Landschaft, auch außerhalb der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli jeden Jahres (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit), an der Leine zu führen sind. Wildschongebiete dienen darüber hinaus dem Schutz aller Erholungssuchenden vor Belästigungen durch freilaufende Hunde auf Grünflächen, die besonderen Formen der Erholung dienen. Dieses betrifft vor allem Liegewiesen, Spielplätze und Sportanlagen. Die Wildschongebiete in Hannover sind mit entsprechenden Hinweisschildern an den Flächen vor Ort ausgewiesen. Nachfolgend sind die Wildschongebiete in Hannover und die sie betreffenden Verordnungen aufgeführt.
Wildschongebiete in der LHH (Übersicht und Lage)
Eine Übersichtskarte mit Wildschongebieten in der Landeshauptstadt Hannover.
Schongebiet Döhren / Wülfel
Verordnung zum Schutz der Einstände des Wildes sowie der sonstigen frei lebenden Tiere vor Beunruhigungen im Bereich Döhren / Wülfel.
Schongebiet Misburg-Anderten / Bemerode-Wülferode
Verordnung zum Schutz der Einstände des Wildes sowie der sonstigen frei lebenden Tiere vor Beunruhigungen im Bereich Misburg-Anderten / Bemerode-Wülferode...
Schongebiet Wettbergen
Verordnung zum Schutz der Einstände des Wildes sowie der sonstigen frei lebenden Tiere vor Beunruhigungen im Wettberger Holz.
NWaldLG
Das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom 21. März 2002.