Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im Mai 2013 wurde die europäische Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) in nationales Recht umgesetzt. Ziel der IE-Richtlinie ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Zu den betroffenen Industriebranchen gehören auch Tierhaltungsanlagen ab einer bestimmten Anlagengröße.
Das Nds. Umweltministerium hat mit Erlass vom 23. Oktober 2013 festgelegt, welche Betriebe vor Ort zu überprüfen sind und wie diese Ortsbesichtigungen zu erfolgen haben. Im Gebiet der Region Hannover betrifft dies vier Betriebe. Das Ergebnis der Ortsbesichtigungen ist auf einem im Erlass vorgegebenen Erhebungs- und Berichtsformular (Inspektionsbericht) zu dokumentieren. Das Inspektionsergebnis ist dem Betreiber spätestens 2 Monate nach dem Termin mitzuteilen und spätestens 4 Monate nach dem Termin im Internet zu veröffentlichen.
IED-Inspektionsergebnisse