Wird für ein Grundstück erstmals ein Anschluss an die zentrale öffentliche Schmutz- oder Niederschlags-wasserkanalisation hergestellt, wird der einmalige Abwasserbeitrag erhoben. Mit dem Abwasserbeitrag wird ein Teil des Aufwandes für den Bau des öffentlichen Kanalnetzes einschließlich der Anschlusskanäle finanziert.
Hinweis:
Der Abwasserbeitrag und der Erschließungsbeitrag für ein Grundstück sind zwei nebeneinander bestehende Abgabenarten. Die Höhe des Abwasserbeitrages ist abhängig von der für ein Grundstück zu ermittelnden Veranlagungsfläche. Sie bemisst sich im Wesentlichen nach der Größe des Grundstückes und dessen baurechtlich zulässiger Nutzbarkeit.
Auf die Darstellung von Berechnungsdetails wird an dieser Stelle wegen der Individualität der einzelnen Grundstückssituationen verzichtet. Die Veranlagungsfläche ist nicht gleichzusetzen mit der Grundstücksgröße.
Wir empfehlen Eigentümern, sich bei dem unten genannten Ansprechpartner grundstücksbezogene Auskünfte einzuholen.
Der Beitragssatz beträgt derzeit
- 8,60 Euro je m² Veranlagungsfläche (für Schmutzwasserbeseitigung) einschl. Grundstücksanschluss
- 14,82 Euro je m² Veranlagungsfläche (für Niederschlagswasserbeseitigung) einschl. Grundstücksanschluss
Sofern der Anschluss des Grundstücks bis zum 01.07.2021 erfolgt ist, gelten abweichend hiervon folgende Beitragssätze:
- 4,40 Euro je m² Veranlagungsfläche (für Schmutzwasserbeseitigung) zzgl. Grundstücksanschluss
- 9,20 Euro je m² Veranlagungsfläche (für Niederschlagswasserbeseitigung) zzgl. Grundstücksanschluss
Hinweis:
Hinsichtlich der Kosten für die Grundstückanschlüsse siehe hier.