Lohnt sich der Einbau einer Wasseruhr?

Nicht eingeleitete Frischwassermengen

Gebührenbefreiung von Trinkwasser als Gartenbewässerung

Gartenbesitzerinnen und -besitzer wässern oft und gerade in den Sommermonaten ihren Garten mit Trinkwasser (Frischwasser). Diese Wassermengen werden über den Frischwasserzähler der enercity AG ermittelt, aber das Gartenwasser wird nicht als Abwasser in die Kanalisation geleitet. Logischerweise wäre es ungerecht, für die nicht eingeleiteten Wassermengen eine Schmutzwassergebühr zu berechnen.

Die Lösung: Es ist möglich sich die Schmutzwassergebühren für die nicht eingeleiteten Frischwassermengen erstatten zu lassen. Hierfür ist es notwendig, dass diese Wassermengen durch separate, festeingebaute und geeichte Wasserzähler gemessen werden. Der handschriftlich unterschriebene Antrag auf Erstattung der Schmutzwassergebühren muss fristgerecht bei der Stadtentwässerung Hannover eingereicht werden.

Die wichtigsten Infos und häufig gestellte Fragen können Sie unseren FAQs weiter unten entnehmen. Unsere Sachbearbeiterin und ihr Team sind bei Fragen oder auch zur Beratung gern telefonisch für Sie da:

Petra Jänchen

Sachgebiet Abgaben
Sorststraße 16
30165 Hannover

Mail 68.03sw@hannover-stadt.de
Ruf 0511 168-42280
Fax 0511 168-47282

 

 

16 FRAGEN und ANTWORTEN

1. Was kostet ein Kubikmeter Schmutzwasser?
Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der Gebührensatz EUR 2.56 je Kubikmeter.  

2. Wie müssen die nicht eingeleiteten Frischwassermengen erfasst werden?
Durch geeichte und fest installierte Wasserzähler

3. Darf ich den Wasserzähler selber in die Wasserleitung einbauen?
Nein! Wasserzähler, die in die Leitung eingebaut werden, dürfen nur durch einen Gas- und Wasserinstallationsbetrieb installiert werden. Der Nachweis dafür erfolgt über unseren Vordruck «Fertigmeldung», den Sie bei uns auf «Nicht eingeleitete Frischwassermengen» finden.

4. Wo finde ich den Vordruck «Fertigmeldung»?
Direkt bei uns auf «Nicht eingeleitete Frischwassermengen»

5. Wo finde ich den Vordruck „Erstattungsantrag“?
Direkt bei uns unter «Nicht eingeleitete Frischwassermengen»

6. Darf ich an einem Außenwasserhahn selber einen Wasserzähler anbringen?
Ja, Sie dürfen am Außenwasserhahn selbständig einen geeichten Zapfhahnzähler installieren. Diesen geeichten Zapfhahnzähler können Sie im Baumarkt, Sanitär-Fachhandel oder über das Internet erwerben. Nach der Dichtheitsprüfung ist der Zapfhahnzähler selbständig zu verplomben. Die Verplombung ist derart vorzunehmen, dass der Wasserzähler nicht ohne die Verplombung zu beschädigen vom Wasserhahn abgeschraubt werden kann. Dafür muss der Verplombungsdraht durch die Löcher in beiden Überwurfmuttern (Doppelmutter) – und durch ein Loch oder eine Öse am Zähler – geführt werden. Das Verplombungsplättchen ist über die Enden des Verplombungsdrahtes zu ziehen und mit einer Flachzange zusammen zu drücken. Damit ist der Zähler fest installiert. Die Verplombung darf innerhalb der Eichzeit — beträgt bei Kaltwasserzähler 6 Jahre — nicht entfernt werden. 

Nach der Installation des Zapfhahnzählers benötigen wir folgende Angaben/Nachweise:

Anbringen eines Wasserzählers.

-    Kundennummer von der enercity AG über die Frisch- und Schmutzwassergebühren abgerechnet werden
-    Vor- und Zuname sowie Anschrift der/des Gebührenpflichtigen
-    Straße und Hausnummer, für die der Zähler installiert wurde
-    Tag der Installation
-    Foto von der Front des Wasserzählers, um die Zählernummer zu registrieren
-    Foto von der Seite, um die ordnungsgemäße Verplombung zu erkennen
-    Foto von der Eichmarke

Diese  Angaben/Nachweise senden Sie bitte an 68.03sw@hannover-stadt.de oder per Post an Stadtentwässerung Hannover, Sachgebiet Abgaben, Sorststr. 16, 30165 Hannover.

7. Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich selber einen Zapfhahnzähler installieren möchte?
Ein Zapfhahnzähler kostet im Handel rund EUR 35 (Stand 2022).

8. Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn der Installateur einen Wasserzähler installiert?
Hierzu können wir keine Aussage treffen. Wenden Sie sich dafür bitte an ein Installationsunternehmen Ihres Vertrauens.

9. Gibt es eine Antragsfrist?
Ja, der handschriftlich unterschriebene Antrag auf Erstattung der Schmutzwassergebühren muss immer bis Ende Februar des Folgejahres bei der Stadtentwässerung Hannover eingegangen sein. Die Erstattung der Schmutzwassergebühren wird von uns kalenderjährlich und unabhängig von der enercity-Turnusablesung vorgenommen.

10. Kann ich den Antrag auch per Mail stellen?
Grundsätzlich muss ein Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift oder einer Signatur versehen sein. Diesen unterschriebenen Antrag können Sie uns aber gern per Mail in eingescannter oder abfotografierter Form zukommen lassen.

11. Ich bin nicht Eigentümer*in des Hauses oder der Wohnung. Kann ich trotzdem den Antrag auf Erstattung von Schmutzwassergebühren stellen?
Der Antrag kann nur von Ihnen gestellt werden, wenn Sie bei der enercity AG als Frisch- und somit auch Schmutzwasserkunde angemeldet sind.  

12. Werde ich immer auf die Antragsstellung hingewiesen?
Nein, es werden keine Ableseaufforderungen verschickt.

13. Ich habe den Antrag auf Erstattung der Schmutzwassergebühren vergessen einzureichen. Erhalte ich dann die Schmutzwassergebühren im nächsten Jahr erstattet?
Nein, der Antrag muss grundsätzlich bis spätestens Ende Februar des Folgejahres bei uns eingegangen sein. Daher kann keine Erstattung der Schmutzwassergebühren im nächsten Jahr gewährt werden. Liegt uns kein Zählerstand zum 1. Januar des Abrechnungsjahres vor, wird dieser von uns rein rechnerisch ermittelt.

14. Wie lange ist ein Zähler geeicht?
Laut dem Eichgesetz ist ein Kaltwasserzähler für 6 Jahre geeicht.

15. Wird der Zähler noch für die Erstattung der Schmutzwassergebühren anerkannt, wenn die Eichfrist bereits abgelaufen ist?
Nein! Auf die Eichung müssen Gebührenpflichtige grundsätzlich selbst achten.

16. Darf sich die Wasserentnahmestelle (der Wasserhahn) auch im Keller befinden?
Nein, es muss grundsätzlich ein Außenwasserhahn vorhanden sein.