Generell lässt sich der Hochwasserschutz in die drei folgenden Arten gliedern:
Vorsorge
Abwehr
Nachsorge.
Vorbeugender Hochwasserschutz:
Der vorsorgende Hochwasserschutz beschäftigt sich hauptsächlich mit der Grundlagenermittlung, der Planung und der Unterhaltung von Schutzmaßnahmen vor einem Hochwasser.
Flächenvorsorge (Rückgewinnung von Flächen, hochwasserangepasstes Bauen)
Risikovorsorge (Elementarschadenversicherung)
Bauvorsorge (Anpassung von Bauweisen)
Abwehrender Hochwasserschutz:
Beim abwehrenden Hochwasserschutz handelt es sich um die Umsetzung und Betreuung von Schutzmaßnahmen während eines Hochwassers. Dazu gehören z. B. der technische Hochwasserschutz mit mobilen Elementen, Einsätze von Rettungskräften und Deichsicherungsmaßnahmen.
Nachsorgender Hochwasserschutz:
Der nachsorgende Hochwasserschutz beschreibt u. a. die Regelung rechtlicher Ansprüche und die Dokumentation des jeweiligen Ereignisses nach dem Hochwasser. Besonders mit der Dokumentation kann sichergestellt werden, dass die Schutzsysteme fortwährend geprüft, eventuelle Schwachstellen entdeckt und ausgebessert werden können.
Über die Anforderungen an Bund, Länder und Gemeinden hinaus ist nach den gesetzlichen Vorgaben aber auch der Einzelne verpflichtet, Vorsorge, Abwehr und Nachsorge zu betreiben. Wasserhaushaltsgesetz (2015), § 5 Absatz 2: "Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen."