In Außenbereichen oder ländlich strukturierten Gebieten gibt es selten einen öffentlichen Schmutzwasserkanal. In der Praxis bewährt und von Fachleuten anerkannt, erfolgt dann die Schmutzwasserableitung über sogenannte Kleinkläranlagen. In Ausnahmefällen werden auch abflusslose Sammelgruben betrieben.
Für den Bau und Betrieb abflussloser Sammelgruben ist eine Entwässerungsgenehmigung der Stadtentwässerung erforderlich. Kleinkläranlagen unterliegen der wasserrechtlichen Erlaubnispflicht. Bei Kleinkläranlagen mit bauaufsichtlicher Zulassung reicht es aus, wenn spätestens vier Wochen vor Einbau der Anlage das Vorhaben mit den erforderlichen Unterlagen angezeigt wird.
Abflusslose Sammelgruben müssen bei Bedarf geleert werden. Kleinkläranlagen sind ebenfalls nach Bedarf, in Abhängigkeit von den Feststellungen während der Wartung, zu entschlammen.
Der in Kleinkläranlagen anfallende Schlamm, Fäkalien, Fäkalschlamm und anderes müssen beseitigt werden. Fachfirmen hierfür finden Sie bei uns. und das in abflusslosen Gruben gesammelte Abwasser darf nur durch die Stadtentwässerung Hannover und durch zugelassene Fachfirmen entsorgt werden. So wird die ordnungsgemäße Anlieferung und Aufbereitung in der Kläranlage gewährleistet.
Die Entsorgung darf nur über die bei der Stadtentwässerung zugelassenen Fachfirmen für Fäkalschlammentsorgung erfolgen. Eine Auflistung der bei der Stadt Hannover zugelassenen Fachfirmen finden Sie unten.