Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege in Hannover
Im Arbeitsgebiet Tagespflege/Berechnung zumutbarer Beiträge werden die nachstehend aufgeführten Aufgaben bearbeitet:
Berechnung von Kostenbeiträgen nach der Kindertagespflegesatzung der Landeshauptstadt Hannover
Einziehung der festgesetzten Kostenbeiträge
Verfolgung von Kostenerstattungsansprüchen gegen andere Jugendhilfe- und Sozialleistungsträger
Anweisung der Tagespflegegelder
Bearbeitung der Anträge auf Prüfung der Zumutbarkeit des Elternbeitrages für Kindertagesstätten sowie des Kostenbeitrages für Tagespflege nach § 90 Abs.3 SGB VIII
Satzung der Landeshauptstadt Hannover über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß §§ 23, 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) und über...
Bei Fragen hinsichtlich der Gewährung von Tagespflege, Änderungen, Weiterbewilligung oder Abmeldungen wenden Sie sich bitte an das Familienservicebüro:
Beratung und Information
FamilienServiceBüro der Landeshauptstadt Hannover
Vermittlung von Kitaplätzen, Informationen zu Freizeit, Gesundheit und Bildung, Tipps zu Fördermöglichkeiten für Familien
Diese Anwendung dient zur überschlägigen Kostenberechnung gem. der Entgeltregelung für die Betreuung in der Krippe und im Hort, sowie zur Kostenbeitragsberechnung gem. der Satzung für die Tagespflege in der aktuell gültigen Fassung:
Betreuungsentgeltrechner
Anwendung zur überschlägigen Kostenberechnung gem. der Entgeltregelung für die Betreuung in der Krippe und im Hort, sowie zur Kostenbeitragsberechnung gem...
Die Berechnung stellt nur eine erste grobe Einschätzung dar, und ersetzt keine individuelle Berechnung. Zu Einzelheiten verweisen wir weiterhin auf die Entgeltregelung, die Satzung und die dazugehörigen Hinweisblätter.