Wechsel in die 5. Klasse

Informationen zum Übergang in Klasse 5

Hier finden Sie Informationen sowie Fragen und Antworten zu den Themen "Die Schulen ab Klasse 5", "Schulwahl", "Anmeldeverfahren und Termine", "Vergabeverfahren", "Kapazitäten" und "Inklusion".

Der Stadtelternrat Hannover informiert:

Videobeitrag des Stadtelternrates zum Schulübergang in Klasse 5


Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Hannover informiert:


Der Fachbereich Schule der Landeshauptstadt Hannover informiert:


Eine Übersicht aller Schulen ab Klasse 5 in der Stadt Hannover finden Sie hier:

Der Wechsel zu einer weiterführenden Schule

Die Schulen ab Klasse 5

Informationen zum Übergang und Kurzportraits aller weiterführenden Schulen in Hannover.

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Hier finden Sie die Anmeldetermine für 2025

Wege in die Schule

Anmeldetermine für die 5. Klassen, Schuljahr 2025/2026

Hier finden Sie die Anmeldetermine für die 5. Klassen, Schuljahr 2025/2026.

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Hier geht es zu unserer Infoveranstaltung zum Übergang in Klasse 5:

(K)eine Entscheidung fürs Leben 2025

Wechsel in die 5. Klasse – wie geht das?

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Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Übergang in Klasse 5

 

Schulwahl

Wer hilft bei der Wahl der richtigen Schulform?

Die Klassenlehrkraft Ihres Kindes bietet Ihnen vor den Halbjahreszeugnissen Beratungsgespräche an, welche Schulform für Ihr Kind die Richtige sein kann. Nehmen Sie dieses Angebot unbedingt wahr und stellen alle Fragen, die Ihnen auf dem Herzen liegen. Hier sollte gemeinsam besprochen werden, welche Schulform-Empfehlung aufgrund des Arbeitsverhaltens, der Haltung zur Schule und des aktuellen Leitungsstands gegeben werden kann.
Ein Erfahrungsaustausch oder eine Beratung mit anderen Familien kann hilfreich sein.
Die Präferenzen Ihres Kindes sollten bei der Auswahl unbedingt eine Rolle spielen.

Die meisten weiterführenden Schulen bieten einen Tag der offenen Tür an. Hier können Sie sich unverbindlich umsehen und mit den Lehrkräften ins Gespräch kommen. So können Sie schon einmal in die Atmosphäre an der Schule hineinschnuppern.

Welche Rolle spielt das Halbjahreszeugnis der Grundschule?

Das Zeugnis zeigt Ihnen den aktuellen Leistungsstand Ihres Kindes und hilft bei der Wahl der richtigen Schulform. Mit diesem Zeugnis können Sie Ihr Kind an der weiterführenden Schule anmelden. Insbesondere die Grundschule kann anhand des Zeugnisses beraten und auch bei Anmeldegesprächen kann durch die Schulleitung der Zielschule überprüft werden, ob dies die richtige Schule / Schulform für Ihr Kind ist.

Welche Rolle spielen die Noten im Halbjahreszeugnis der Grundschule?

Für die Anmeldung sind die Noten nicht allein ausschlaggebend. Die Noten geben einen Hinweis auf die Leistungsstärke Ihres Kindes. Betrachtet werden hinsichtlich einer Orientierung auf eine Schulform die Noten der drei Hauptfächer: Deutsch, Mathematik, Sachkunde.
Der Wille der Eltern ist bei der Wahl der Schulform entscheidend.

Kann mein Kind später die Schulform wechseln?

Das Bildungssystem in Niedersachsen ist durchlässig und bietet viele Möglichkeiten, den eigenen Bildungsweg ganz nach den eigenen Wünschen und Fähigkeiten Ihres Kindes zu gestalten. Der Übergang zwischen unterschiedlichen Schulformen erfolgt aufgrund der Leistungen der Schüler*innen oder nach Beschluss der Klassenkonferenz. Die Klassenkonferenz berücksichtigt also, wie sich Ihr Kind in der Schule entwickelt hat und welche Anforderungen und Fächer die aufnehmende Schulform hat.
Sie werden feststellen können, dass alle angebotenen Schulformen Ihrem Kind die Möglichkeit bieten, einen qualifizierten und anschlussfähigen Schulabschluss zu erreichen. Unabhängig davon, in welcher Schulform Ihr Kind seine Schullaufbahn in Klasse 5 fortsetzt, am Ende der Klasse 9 oder Klasse 10 stehen Ihrem Kind nach wie vor alle Möglichkeiten offen, einen weiterführenden Schulabschluss zu erreichen.

Anmeldeverfahren und Termine

Wann muss ich mich wo anmelden?

Die Anmeldetermine für die 5. Klassen, Schuljahr 2025/2026:

1. Anmeldung - 5. Klassen

a) Integrierte Gesamtschulen

Donnerstag, 24.04.2025 bis Dienstag, 29.04.2025

Uhrzeit für die Anmeldung individuell – Veröffentlichung auf Schulhomepage

Verteilerkonferenz am Donnerstag, 08.05.2025

Versand der Bescheide am Freitag, 09.05.2025

b) Oberschulen, Realschulen, Gymnasien und Schulen mit besonderem pädagogischen Profil

Montag, 19.05.2025 bis Freitag, 23.05.2025

Uhrzeit für die Anmeldung individuell – Veröffentlichung auf Schulhomepage

Verteilerkonferenz am Mittwoch, 04.06.2025

Versand Absagen am Donnertag, 05.06.2025 / Versand Zusagen ab Freitag, 06.06.2025

Bitte denken Sie daran, dass die Anmeldung mit dem Original des Halbjahreszeugnisses der Grundschule nur an einer Schule Ihrer Wahl erfolgt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf dem Anmeldebogen der Schule weitere Schulen als Alternativ-Wunschschulen anzugeben, damit Ihr Kind auch diese Schulen besuchen kann, falls der erste Wunsch nicht klappt. Die Anmeldeformulare finden Sie auf der Internetseite der von Ihnen gewählten Schule. Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass Sie die Hinweise zur Abgabe dieser bitte beachten.

Warum findet die IGS-Anmeldung vor den anderen Schulformen statt?

IGSen sind in Niedersachsen sog. Angebotsschulen, die nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten Schulplätze anbieten können. Ein Anspruch auf einen Schulplatz in dieser Schulform besteht nicht.

Wenn an keiner IGS ein Schulplatz zugesichert wird, kann die Anmeldung an einer anderen Schulform so termingerecht mit allen anderen Interessierten erfolgen.

Vergabeverfahren

Unter welchen Anmeldungen wird ausgelost?

Sollte eine Schule mehr Anmeldungen haben, als Schulplätze zur Verfügung stehen, wird grundsätzlich aus allen eingegangenen Anmeldungen ausgelost, welche Kinder nicht aufgenommen werden können.

Bei den IGSen kann es dabei zu Auslosungen innerhalb des Leistungsniveaus kommen, damit ein repräsentativer Querschnitt der Schülerschaft aufgenommen werden kann. Hierzu werden anhand des Leistungsniveaus drei Lostöpfe gebildet. Die Zuordnung zu den drei Leistungsgruppen erfolgt anhand der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachkunde des letzten Grundschulzeugnisses. Die Größe der Lostöpfe entspricht prozentual der Größe der entsprechenden Leistungsgruppen in den vierten Klassen der stadthannoverschen Grundschulen. Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf bilden einen eigenen Lostopf.

Für das Aufnahmeverfahren ist die Schulleitung verantwortlich. Sie bildet einen Aufnahmeausschuss, der das Losverfahren durchführt und die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens bezeugen kann. Die Schulträgerin Landeshauptstadt Hannover ist dabei nicht beteiligt.

Inwiefern werden die gewählten bzw. gewünschten Schulen berücksichtigt?

Im Rahmen der jeweiligen Kapazitäten wird nach Möglichkeit ein Platz an einer Wunschschule zugeordnet. Sollte keine der Wunschschulen Kapazitäten verfügbar haben, erfolgt ein Angebot eines Platzes an einer Schule der gewünschten Schulform mit freien Kapazitäten

Werden Geschwister bevorzugt aufgenommen?

Ja, sofern aufgrund der Schulplatzanzahl möglich.

Der angebotene Schulplatz ist sehr weit vom Wohnort entfernt.

Anders als bei den Grundschulen gilt für die weiterführenden Schulen das gesamte Stadtgebiet als Schulbezirk. Das bedeutet, dass Sie leider keinen Anspruch auf den Besuch einer wohnortnahen Schule haben. Ist der Schulweg weiter als 2 km von Ihrem Wohnort entfernt, erhält Ihr Kind eine kostenlose „SchülerCard“ zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.

Muss man den angebotenen Schulplatz in den Schulformen Gymnasium, Realschule, Oberschule und Schulen mit besonderem pädagogischen Profil annehmen?

Es wird immer versucht, einen annehmbaren Schulplatz anzubieten. Wenn kein Angebot in den o. g. Schulformen angenommen wird, kann gegen den Ablehnungsbescheid der erstgewählten Schule Widerspruch eingelegt werden, über den das Regionale Landesamt für Schule und Bildung entscheidet und ggf. einen Schulplatz zuweist. Ansonsten erhalten Sie einen Aufnahmebescheid der Schule, an die Ihr Kind kommen wird.

Kann man sich auch für einen Schulplatz in der Region entscheiden?

Ja, sofern die Schule in der Region einer Aufnahme zustimmt. 

Kann mein Kind eine weiterführende Schule in der Landeshauptstadt Hannover besuchen, wenn es in der Region Hannover wohnt?

Grundsätzlich ist die örtliche Kommune für die Beschulung Ihres Kindes zuständig. Ausnahmen bilden die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) sowie die so genannten „Schulen mit eigenem Bildungsgang“, wie sie in Trägerschaft der LHH sind: das Kaiser-Wilhelm- und das Ratsgymnasium (altsprachlicher Zweig), die Gymnasien Humboldtschule (Olympia-Sportschule), Herschelschule (musischer Zweig), Goetheschule (musischer Zweig) und Käthe-Kollwitz-Schule (musischer Zweig).

Kapazitäten

Bekommen denn alle Kinder einen Platz in einer weiterführenden Schule?

Jedes Kind bekommt einen Platz in der gewünschten Schulform. Ausnahmen bilden hier die Integrierten Gesamtschulen (IGS), die als sogenannte Angebotsschulen in der Landeshauptstadt Hannover geführt werden. Ein Anspruch auf einen Schulplatz an der gewünschten Schule besteht jedoch nicht.

Inklusion

Wie werden Kinder mit Förderbedarf berücksichtigt?

Auch für Kinder mit Förderbedarf gilt die freie Schulplatzwahl. Wichtig ist, dass alle Schulen in Hannover inklusiv arbeiten. Sollte bei Ihrem Kind ein Förderbedarf festgestellt worden sein, kann Ihr Kind eine allgemeinbildende Schule oder eine Förderschule besuchen. Sprechen Sie bitte frühzeitig mit Ihrer Grundschule und der weiterführenden Schule Ihrer Wahl.

Weitere Fragen zum Thema Inklusion in der Schule können Sie über die Schulberatung im Bildungsbüro der Landeshauptstadt Hannover, Tel.: 0511 / 168-31061, stellen. Wir nennen Ihnen geeignete Ansprechpartner*innen, die Ihnen zum Beispiel bei bestimmten Anträgen weiterhelfen und Sie gut beraten.