FAQ - Häufig gestellte Fragen

Weiterführende Schulen ab Klasse 5

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Schulwechsel nach der vierten Klasse.

Ab wann kommt mein Kind in die weiterführende Schule?

Alle Schüler*innen aus den 4. Klassen der Grundschulen besuchen im darauffolgenden Schuljahr eine weiterführende Schule. Eltern und Erziehungsberechtigte entscheiden über die Schulform und Schule für ihr Kind. Grundsätzlich haben Sie die freie Wahl einer Schulform für Ihr Kind.

Ist ein Schulbesuch in der Landeshauptstadt Hannover möglich, wenn man in der Region Hannover wohnt?

Für die Beschulung des Kindes ist grundsätzlich die örtliche Kommune zuständig. Ausnahmen sind die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) sowie das Kaiser-Wilhelm- und Ratsgymnasium (Altsprachlicher Schwerpunkt), die Gymnasien Humboldtschule (Olympia-Sportschule), Herschelschule (musischer Schwerpunkt) und Goetheschule (musischer Schwerpunkt). In bestimmten Ausnahmefällen kann von der Regelung abgewichen werden.

Kann ich die Schule frei wählen?

Alle weiterführenden Schulen können innerhalb des Stadtgebietes im Rahmen vorhandener Kapazitäten frei gewählt werden; sie haben keine festen Schulbezirke. Das gesamte Stadtgebiet Hannovers gilt als Schulbezirk. Jedes Kind bekommt einen Platz in der gewünschten Schulform (mit Ausnahme der Schulform Integrierte Gesamtschule (IGS) als so genannter Angebotsschule in der Landeshauptstadt Hannover). Einen Anspruch auf einen Schulplatz der gewünschten Schule besteht jedoch nicht.

Wie werden Kinder mit Förderbedarf berücksichtigt?

Auch für Kinder mit Förderbedarf gilt die freie Schulplatzwahl. Es wird empfohlen, für eine Beratung frühzeitig mit der Grundschule und der gewünschten Schule Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen finden Sie auch hier .
Fragen zum Thema Inklusion in der Schule können Sie über die Schulberatung im Bildungsbüro der Landeshauptstadt Hannover, Tel.: 0511 / 168-31061, E-Mail schulberatung@hannover.de, stellen. Wir nennen Ihnen geeignete Ansprechpartner*innen, die Ihnen zum Beispiel bei bestimmten Anträgen weiterhelfen und Sie gut beraten.

Was bedeutet "Inklusive Schule"?

Alle weiterführenden Schulen sind inklusive Schulen. Gemeinsames Lernen (Inklusion) bedeutet, dass Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zusammen in einer Schule lernen. Weitere Informationen finden Sie auch hier .

Kann mein Kind an eine Förderschule?

Wenn bei Ihrem Kind in der Grundschulzeit ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, können Sie in Klasse 5 auch an eine Förderschule wechseln. Förderschulen werden für alle Sonderpädagogischen Förderbedarfe vorgehalten. Für den Förderbedarf „Lernen“ stehen keine Förderschulen zur Verfügung, da diese Schulform seit dem Schuljahr 2021 /2022 nicht mehr angeboten wird.
Weitere Informationen zu den Förderschulen in der Landeshauptstadt und der Region Hannover finden Sie unter .

Welche weiterführenden Schulformen gibt es?

Folgende weiterführende Schulformen in Trägerinnenschaft der Landeshauptstadt Hannover stehen zur Wahl:

  • Oberschule (OBS)
  • Realschule (RS)
  • Schule mit besonderem pädagogischen Profil (SbpP)
  • Gymnasium (GY)
  • Integrierte Gesamtschule (IGS)

Ergänzend können Schulen in freier Trägerschaft gewählt werden. Weitere Informationen unter .

Wer hilft bei der Auswahl der richtigen Schulform für mein Kind?

Die Klassenlehrkraft Ihres Kindes bietet Ihnen Beratungsgespräche an, welche Schulform für Ihr Kind die Richtige sein kann. Nehmen Sie dieses Angebot unbedingt wahr. Ein Erfahrungsaustausch oder eine Beratung mit anderen Familien kann hilfreich sein. Die Präferenzen Ihres Kindes sollten bei der Auswahl unbedingt eine Rolle spielen.

Viele Grundschulen veranstalten Informationsabende zum Übergang an die weiterführenden Schulen. Zusätzlich gibt es an den weiterführenden Schulen Schnuppertage und den „Tag der offenen Tür“, an dem sich die jeweilige Schule vorstellt. Die Termine entnehmen Sie der Homepage der Schule oder erfragen diese im Sekretariat.

Wer hilft bei der Auswahl der richtigen Schule für mein Kind?

Das Schulangebot der Landeshauptstadt Hannover ist sehr vielfältig und differenziert. In allen Schulformen, ob es die Oberschule, die Realschule, die Integrierte Gesamtschule oder das Gymnasium ist, wird kontinuierlich an der Weiterentwicklung des Schulprofils gearbeitet. Mit besonderen Fremdsprachenangeboten, inklusiver Ausrichtung der Schule, unterschiedlichen Profilklassen, Ganztagsangeboten und vielem mehr reagieren die Schulen auf sich ständig wandelnde gesellschaftliche Heraus- und Anforderungen an
ein modernes und zukunftsfähiges Bildungssystem.
Damit Sie in all der Vielfalt nicht den Überblick verlieren, haben wir Ihnen die wesentlichen Informationen zum Schulangebot der weiterführenden Schulen der Landeshauptstadt Hannover in der Broschüre zusammengestellt.

Welche Rolle spielt das Halbjahreszeugnis in der Grundschule?

Das Zeugnis bildet die Leistungsstärke Ihres Kindes in den verschiedenen Fächern ab und hilft bei der Wahl der richtigen Schulform. Insbesondere die Grundschule kann anhand des Zeugnisses beraten und auch bei Anmeldegesprächen kann durch die Schulleitung der Zielschule überprüft werden, ob dies die richtige Schule / Schulform für Ihr Kind ist.

Welche Rolle spielen die Noten im Halbjahreszeugnis der vierten Klasse in der Grundschule?

Für die Anmeldung sind die Noten nicht allein ausschlaggebend. Die Noten geben einen Hinweis auf die Leistungsstärke Ihres Kindes. Betrachtet werden hinsichtlich einer Orientierung auf eine Schulform die Noten der drei Hauptfächer: Deutsch, Mathematik, Sachkunde. Der Wille der Eltern ist bei der Wahl der Schulform entscheidend.

Wann muss ich mein Kind wo anmelden?

Die Anmeldetermine für die 5. Klassen, Schuljahr 2025/2026:

Schnuppertage an den weiterführenden Schulen für die Schüler*innen der Klasse 4:
Mittwoch, 19.03.2025 und Donnerstag, 20.03.2025

Integrierte Gesamtschulen (IGS):
Donnerstag, 24.04.2025 bis Freitag, 25.04.2025 und Montag, 28.04.2025 bis Dienstag, 29.04.2025
Uhrzeit für die Anmeldung individuell – Veröffentlichung auf Schulhomepage

Oberschulen, Realschulen und Gymnasien, Schulen mit besonderem
pädagogischen Profil:
Montag, 19.05.2025 bis Freitag, 23.05.2025
Uhrzeit für die Anmeldung individuell – Veröffentlichung auf Schulhomepage

(Hinweis: Sommerferien in Niedersachsen vom 3. Juli bis zum 13. August 2025)

Wie melde ich mein Kind an der neuen Schule an?

Die Anmeldung erfolgt mit dem Original des Halbjahreszeugnisses der Grundschule nur an einer Schule Ihrer Wahl. Auf dem Anmeldebogen der Schule können und sollten Sie weitere Schulen als Alternativwunschschulen angeben. Nach ca. einer Woche erhalten Sie schriftlich eine Zu- oder Absage der Schule. Sofern Sie sich zunächst für eine Anmeldung an einer Integrierten Gesamtschule oder an einer Schule in freier Trägerschaft entschieden haben, haben Sie die Möglichkeit, sich noch einmal neu zu entscheiden und sich im Rahmen des zweiten Anmeldetermins an einer Oberschule / Realschule / Gymnasium anzumelden. Sie müssten dann die Anmeldung und das Originalzeugnis des 1. Halbjahres der Grundschule zurückfordern und die bereits getätigte Anmeldung zurück ziehen.

Anmeldeformulare befinden sich auf der Internetseite der von Ihnen gewählten Schule. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Abgabe der Anmeldeformulare. Die Abgabe kann unterschiedlich je nach Schule persönlich, per Post oder per Email erfolgen.

Warum findet die IGS-Anmeldung vor den anderen Schulformen statt?

Integrierte Gesamtschulen (IGS) sind in der Landeshauptstadt Hannover so genannte Angebotsschulen, die nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten Schulplätze anbieten können. Ein Anspruch auf einen Schulplatz in dieser Schulform besteht nicht.

Wenn an keiner IGS ein Schulplatz zugesichert wird, kann die Anmeldung an einer anderen Schulform so termingerecht mit allen anderen Interessierten erfolgen.

Wann erhält man die Zu-/Absagen für den 5. Jahrgang der weiterführenden Schulen?

Schriftliche Zusagen bzw. Absagen von den weiterführenden Schulen erfolgen ca. zwei Wochen nach dem Anmeldeschluss.

Was ist wenn die gewünschte weiterführende Schule keinen Platz mehr hat?

Einzelne Schulen werden vermehrt angewählt, was ihre Schulplatzkapazitäten überschreitet.
Im Rahmen einer Zusammenkunft (so genannte Verteilerkonferenz) der Schulleitungen der jeweiligen Schulformen wird den Schüler*innen, die keinen Schulplatz an der Erstwunschschule erhalten haben, ein Schulplatz an einer anderen Schule dieser Schulform entsprechend der weiteren angegebenen Schulwünsche zugewiesen. Aus diesen Gründen empfehlen wir Ihnen bei der Anmeldung an der Wunschschule weitere Schulwünsche anzugeben.

Losverfahren: Unter welchen Anmeldungen wird ausgelost?

Überschreitet die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze, so werden die Plätze durch Los vergeben. Die jeweilige Schule führt hierzu ein Auswahlverfahren nach sachlichen Kriterien durch. Die Integrierten Gesamtschulen (IGS) führen hierfür zur Abbildung eines repräsentativen Leistungsquerschnitts der Schüler*innen der Landeshauptstadt Hannover ein differenziertes Losverfahren durch. Für das Aufnahmeverfahren ist die Schulleitung verantwortlich und sorgt für ein rechtssicheres Verfahren. Die Schulträgerin Landeshauptstadt Hannover ist daran nicht beteiligt.

Inwiefern werden die gewünschten Schulen berücksichtigt?

Im Rahmen der jeweiligen Kapazitäten wird nach Möglichkeit ein Platz an einer Wunschschule zugeordnet. Sollte keine der Wunschschulen Kapazitäten verfügbar haben, erfolgt ein Angebot eines Platzes an einer Schule der gewünschten Schulform mit freien Kapazitäten.

Bekommt mein Kind einen Platz an einer anderen IGS, wenn die gewünschte IGS nicht aufnehmen kann?

Die Schulform Integrierte Gesamtschule (IGS) ist in der Landeshauptstadt Hannover als so genannte Angebotsschule laut Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) aufnahmebeschränkt. Für diese Schulform besteht somit keine Platzgarantie. Sollten Sie keinen Platz an dieser Schulform bekommen, müssen Sie Ihr Kind an einer anderen Schulform anmelden.

Werden Geschwisterkinder bevorzugt aufgenommen?

Ja, sofern aufgrund der Schulplatzanzahl möglich.

Der angebotene Schulplatz ist sehr weit vom Wohnort entfernt. Warum?

Die weiterführenden Schulen haben anders als die Grundschulen keine festen Schulbezirke, das bedeutet, dass Sie keinen Anspruch auf den Besuch einer wohnortnahen Schule haben. Das gesamte Stadtgebiet Hannovers gilt als Schulbezirk. Ist der Schulweg weiter als 2 km von Ihrem Wohnort entfernt, erhält Ihr Kind eine kostenlose „SchülerCard“ zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.

Muss man den angebotenen Schulplatz in den schulformen Gymnasium, Realschule, Oberschule und Schulen mit besonderem Pädagogischen Profil annehmen?

Es wird immer versucht, einen annehmbaren Schulplatz anzubieten. Wenn kein Angebot in den o. g. Schulformen angenommen wird, kann gegen den Ablehnungsbescheid der erstgewählten Schule Widerspruch eingelegt werden, über den das Regionale Landesamt für Schule und Bildung entscheidet und ggf. einen Schulplatz zuweist. Ansonsten erhalten Sie einen Aufnahmebescheid der Schule, an die Ihr Kind kommen wird.

Bekommen denn alle Kinder einen Platz in einer weiterführenden Schule?

Ja.

Kann mein Kind später die Schulform wechseln?

Das Bildungssystem in Niedersachsen ist durchlässig und bietet viele Möglichkeiten zur Gestaltung der individuellen Bildungswege. Der Übergang zwischen unterschiedlichen Schulformen erfolgt aufgrund der Leistungen der Schüler*innen oder nach Beschluss der Klassenkonferenz. Maßgeblich für den Beschluss der Klassenkonferenz sind die Lern- und Leistungsentwicklung der Schüler*innen sowie die Anforderungen und Fächer der aufnehmenden Schulform oder des anderen Schulzweiges.

Gibt es eine Möglichkeit in der Schule Mittag zu essen?

Die meisten weiterführenden Schulen in Hannover bieten ein ganztägiges Schulangebot (Ganztagsschule) an. Alle Ganztagsschulen in Niedersachsen sind verpflichtet, eine Mittagsverpflegung anzubieten. Welche Schulen ein Ganztagsangebot vorhalten, entnehmen Sie bitte den Erläuterungen der einzelnen Schulen. Bitte beachten Sie auch, dass die Schulen unterschiedliche Formen der Ganztagsschule anbieten.

Welche Kosten entstehen durch die Mittagsessenversorgung?

Eltern, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten, sind von den Kosten befreit. Auch Asylbewerber*innen sind nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt befreit. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Schule.

Welche Schulabschlüsse sind auf einer Oberschule möglich?

Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann der Hauptschulabschluss erworben werden. Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe an einem allgemein bildenden Gymnasium oder an einer Gesamtschule sowie an einem beruflichen Gymnasium berechtigt
  • Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
  • Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Welche Schulabschlüsse sind an einer Realschule möglich?

Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe an einem allgemein bildenden Gymnasium oder an einer Gesamtschule sowie an einem beruflichen Gymnasium berechtigt
  • Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
  • Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss.

Welche Schulabschlüsse sind an einer Integrierten Gesamtschule (IGS) möglich?

Es können alle Abschlüsse des allgemeinbildenden Schulwesens nach dem 10. Schuljahrgang erworben werden, sowie das Abitur an den Gesamtschulen mit Sekundarbereich II: IGS Bothfeld, IGS Kronsberg, IGS Linden, Leonore-Goldschmidt-Schule-IGS Hannover-Mühlenberg, IGS Roderbruch, IGS Südstadt und IGS Büssingweg mit einer gemeinsamen Oberstufe für die IGS List und die IGS Vahrenheide-Sahlkamp.

Welche Schulabschlüsse sind an einem Gymnasium möglich?

Am Ende der Sekundarstufe I können im Fall des Schulabgangs alle möglichen Abschlüsse des allgemeinbildenden Schulwesens erworben werden:

  • Wer nicht in den 10 Jahrgang versetzt wird und das Gymnasium verlässt, erhält den Hauptschulabschluss, wenn alle Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und Kursen erfüllt sind.
  • Wer das Gymnasium am Ende des 10. Schuljahrgangs verlässt, alle Mindestanforderungen in allen Fächern bei Berücksichtigung nur einer Pflichtfremdsprache erfüllt hat, erhält den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss.
  • Wer das Gymnasium am Ende des 10. Schuljahrgangs verlässt, alle Mindestanforderungen in allen Fächern erfüllt hat und in die Einführungsphase versetzt worden ist, erhält den erweiterten Sekundarabschluss I.

Diese Abschlüsse werden durch einen Gleichstellungsvermerk im Abgangszeugnis bescheinigt.

In der Qualifikationsphase kann durch die Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Bei Abgang (frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase, nach der 12.Klasse) oder Nichtbestehen der Abiturprüfung kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden, sofern die Mindestbedingungen erfüllt werden.

Welche Bildungsabschlüsse werden für ein Studium benötigt?

Das Abitur (allgemeine Hochschulreife) ist der höchste zu erreichende Schulabschluss in Deutschland. Mit diesem Abschluss hat man die uneingeschränkte Studienberechtigung (sofern der Durchschnitt dem NC entspricht). Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium an einer Hochschule – die Auswahl der Fächer, ist jedoch begrenzt. Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule, jedoch nicht an einer Universität.