Beratung, Koordination, Förderung

Atelier- und Projektraumförderung 2025

Die Landeshauptstadt verbessert mit der Atelier- und Projektraumförderung die Rahmenbedingungen für Bildende Künstler*innen und stärkt den Kunststandort Hannover.

1. Ziel der Förderung

Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Bildende Künstler*innen in Hannover, eine Stärkung des Nachwuchses sowie eine Weiterentwicklung des Kunststandortes Hannover. Die Förderung richtet sich an Künstler*innen, die ihr Atelier im Stadtgebiet Hannover haben und an Betreiber*innen von Projekträumen im Stadtgebiet Hannover.     

2. Art und Umfang der Förderung

Die Atelier- und Projektraumförderung ist eine Fördermaßnahme des Kulturbüros der Landeshauptstadt Hannover. Seit 2021 hat die Landeshauptstadt Hannover zusätzlich eine Grundförderung eingerichtet, die Vergabe erfolgte über einen Beschluss des Kulturausschusses.  Gewährt werden Zuschüsse für die Kosten für angemietete oder anzumietende Ateliers. 
Für den Förderzeitraum 2025 bis 2028 können nun Bewerbungen eingereicht werden (s. unten).

3. Förderarten und Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind grundsätzlich Einzelpersonen, Gruppen, Vereine und Initiativen. 
  • Die Förderung richtet sich insbesondere an professionelle (vgl. unten unter 3 a.) junge Künstler*innen und Betreiber*innen innovativer Projekträume. 
  • Die Atelier-/Projekträume, für die der Zuschuss beantragt wird, müssen überwiegend als solche genutzt werden. 
  • Die Antragsteller*innen sind verpflichtet, Änderungen in Bezug auf die bezuschussten Räumlichkeiten im Förderzeitraum unverzüglich mitzuteilen (z.B. Umzug oder Mieterhöhung). 
  • Die Förderung ist entsprechend auf der Webseite, in Drucksachen etc. zu kommunizieren. 

a. Fördervoraussetzungen Atelier-/Ateliergemeinschaftsförderung

  • Bewerben können sich professionelle Bildende Künstler*innen und Künstler*innengruppen. Die professionelle künstlerische Tätigkeit wird in der Regel nachgewiesen durch eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung an einer Hochschule o.ä. oder eine Ausstellungstätigkeit, die eine gleichwertige Qualifikation erkennen lässt. 
  • Eine kontinuierliche, professionelle, künstlerische Tätigkeit ist nachzuweisen (Ausstellungen, Projekte etc.). 
  • Das zu fördernde Atelier muss sich im Stadtgebiet Hannover befinden. 
  • Im Falle einer Förderung wird erwartet, dass die Künstler*innen mindestens eine öffentlichkeitswirksame Veranstaltung/Aktivität durchführen (z.B. Atelierfest, Ausstellung, Publikation, Künstler*innengespräch, Teilnahme an ZINNOBER, Aktivitäten in den Sozialen Medien o.ä.). 

b. Fördervoraussetzungen Projektraumförderung

  • Bewerben können sich Bildende Künstler*innen und Kuratoren*innen, die einen Projektraum ins Leben rufen wollen oder Betreiber*innen von bestehenden Projekträumen. 
  • Eine kontinuierliche und professionelle künstlerische und/oder kuratorische Tätigkeit ist nachzuweisen (Ausstellungen, Projekte etc.). 
  • Der zu fördernde Projektraum muss sich im Stadtgebiet Hannover befinden und vornehmlich als Ausstellungsraum bzw. für Projekte zur Belebung, Stärkung und Weiterentwicklung der Kunstszene genutzt werden. 
  • Voraussetzung ist ein aussagekräftiges Konzept und der Nachweis einer entsprechenden Programmplanung für das kommende Jahr. Mindestens drei Projekte mit regelmäßigen Öffnungszeiten sind nachzuweisen. 

4. Förderhöhe und Zeitraum

Der Zuschuss bezieht sich auf die Mietkosten. Die Mietkosten können Kaltmiete, Nebenkosten und Betriebskosten enthalten. Der Zuschuss kann höchstens 100 % der nachweisbaren Mietkosten betragen. Der Mietkostenzuschuss beträgt je nach dem Grad der Erfüllung der Förderkriterien 

  • im Falle einer Atelierförderung: bis 1.500 Euro pro Jahr 
  • im Falle einer Ateliergemeinschaftsförderung: bis 4.000 Euro pro Jahr bei Ateliergemeinschaften 
  • im Falle einer Projektraumförderung: bis 100 % der Miete bei bereits etablierten Projekträumen mit einer überregionalen Bedeutung; bis 50 % bei neuen oder lokal agierenden Projekträumen     

Antragsschluss ist jeweils der 1. November des Vorjahres. Die Unterlagen sind grundsätzlich digital einzureichen.  

5. Antragsstellung

Einzureichen sind verbindlich: 

a. Für eine Atelier-/Ateliergemeinschaftsförderung:

  • das entsprechende Formular zur Förderung "Antrag auf Atelierförderung"
  • ein Portfolio (max. 2 MB) mit künstlerischer Vita, Ausstellungstätigkeiten und Abbildungen aktueller Arbeiten als Nachweis einer kontinuierlichen, professionellen, künstlerischen Tätigkeit 
  • eine Kopie des bestehenden Mietvertrags über den/die zu fördernden Atelierraum/räume bzw. alternativ eine Absichtserklärung des/der Vermieter*in 

Soweit im Vorjahr eine Atelierförderung erfolgt ist und sich im Mietvertrag keine Änderungen ergeben haben, ist eine erneute Einreichung des Mietvertrages nicht erforderlich. 

b. Für eine Projektraumförderung:

Bei einem Erstantrag

  • das entsprechende Formular zur Förderung "Antrag auf Projektraumförderung – Erstantrag
  • ein Dossier bestehend aus:
    • den künstlerischen/kuratorischen Vitae aller am Projektraum maßgeblich beteiligten Personen als Nachweis einer kontinuierlichen, professionellen, künstlerischen und/oder kuratorischen Tätigkeit (Ausstellungen, Projekte etc.),
    • dem Konzept des Projektraums,
    • der Programmplanung für das kommende Jahr (Antragszeitraum) mit geplanten öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen, 
    • einer Übersicht über die Finanzplanung im kommenden Jahr mit Auflistung der geplanten Drittmittel, soweit dies zum Zeitpunkt der Antragsstellung möglich ist,
    • einem Bericht über das Programm des letzten Jahres, soweit im Vorjahr bereits Programm stattgefunden hat 
  • eine Kopie des bestehenden Mietvertrags über den zu fördernden Projektraum (oder alternativ eine Absichtserklärung des/der Vermieter*in) 
  • Nachweise über die voraussichtliche Höhe der Neben- und/oder Betriebskosten, soweit eine Förderung beantragt wird, die die im Mietvertrag ausgewiesene Kaltmiete übersteigt

Bei einem Folgeantrag

  • das entsprechende Formular zur Förderung „Antrag auf Projektraumförderung – Folgeantrag“ 
  • ein Dossier bestehend aus: 
    • dem Konzept des Projektraums 
    • der Programmplanung für das kommende Jahr mit geplanten öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen 
    • einer Übersicht über die Finanzplanung für das kommende Jahr mit Auflistung der geplanten Drittmittel, soweit dies zum Zeitpunkt der Antragsstellung möglich ist 
    • einem Bericht über das Programm des Vorjahres 
    • ggf. Änderungen zum Vorjahr 
  • soweit sich Änderungen im Mietvertrag ergeben haben, eine Kopie des bestehenden Mietvertrags über den zu fördernden Projektraum
  • Nachweise über die voraussichtliche Höhe der Neben- und/oder Betriebskosten, soweit eine Förderung beantragt wird, die die im Mietvertrag ausgewiesene Kaltmiete übersteigt

Die Antragsunterlagen (Antragsformular, Portfolio/Dossier, Mietvertrag und ggf. weitere Nachweise) sind digital in drei einzelnen PDF-Dateien einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass die Dateigröße jeweils nicht mehr als 2 MB beträgt.

Einreichungen sind bis zum 1. November zu richten an BK@Hannover-Stadt.de

Sofern Sie vorab Fragen haben, richten Sie diese bitte ebenfalls an BK@Hannover-Stadt.de.  
 


6. Verfahren und Förderkriterien

Die Förderentscheidungen erfolgen nach Antragsschluss durch das Kulturbüro der Landeshauptstadt Hannover. Für eine Förderung müssen mindestens die oben genannten Fördervoraussetzungen erfüllt sein. Die Auswahl richtet sich darüber hinaus nach dem Ziel des Förderprogramms, das heißt 

  • nach dem Beitrag für die Stärkung des Nachwuchses
  • der Bedeutung für die Weiterentwicklung der Kunstszene Hannovers

Gemessen wird dies für die Atelier-/ Ateliergemeinschaftsförderung an 

  • der Professionalität
  • der künstlerischen Qualität
  • dem Entwicklungspotential
  • dem Vernetzungsgrad
  • am Engagement für die Entwicklung der Kunstszene

und für die Projektraumförderung

  • am Konzept / Profil des Projektraums 
  • an der Professionalität 
  • an der künstlerischen und kuratorischen Qualität der Ausstellungen sowie 
  • an der öffentlichen Sichtbarkeit 
  • am Engagement für die Entwicklung der Kunstszene 

 

7. Grundförderung Projekträume

 
Ziel der Förderung         

Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Projektraum-betreiber*innen im Bereich Bildende Kunst in Hannover, die Stärkung des Nachwuchses sowie die Weiterentwicklung des Kunststandortes Hannover. Die Förderung richtet sich an Betreiber*innen von Projekträumen im Stadtgebiet Hannover.
2021 hat die Landeshauptstadt Hannover eine Grundförderung für Projekträume eingerichtet um diesen Bereich strukturell zu stärken.         
Für den Förderzeitraum 2025 bis 2028 können nun Bewerbungen eingereicht werden.
 

Voraussetzungen für die Grundförderung

Die Förderung richtet sich an Betreiber*innen von Projekträumen, die bereits einen gewissen Grad an Professionalisierung erreicht haben. Dies lässt sich unter anderem ablesen an verlässlichen personellen Strukturen und Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams zu Themen wie konzeptionelle Arbeit, Finanzen, Sichtbarkeit, Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung, Vermittlung und Teilhabe. Daher bitten wir Sie, uns ein erweitertes Dossier einzureichen, in dem Sie uns zu diesen Bereichen ihre Arbeitsweise und -Struktur schildern.

Darzulegen ist für eine Grundförderung außerdem, dass die Projekträume einen angemessenen Anteil ihrer räumlichen, personellen und finanziellen Ressourcen für den Projektraum einsetzen. Wir bitten Sie daher, ihre Jahresplanung für die kommenden Jahre zu beschreiben, möglichst konkret für das Jahr 2025, und soweit wie möglich auch für Folgejahre. Das betrifft sowohl die Programmplanung als auch die Finanzplanung.

Es können auch Projekträume eine Grundförderung erhalten, die neben Ausstellungen weitere Schwerpunkte auf Veranstaltungen, Publikationen, Vernetzung, Vermittlung, Teilhabe u.ä. legen. Entscheidend ist die Bedeutung, die der Projektraum für die Sichtbarkeit der Arbeit Bildender Künstler*innen und Kuratorin*innen in Hannover hat, wie er die Vernetzung Hannoverscher Künstler*innen und Kuratorin*innen vorantreibt, sowohl lokal als auch überregional, wie er innerhalb der Stadtgesellschaft Teilhabe ermöglicht und ob er eine Stärkung des Nachwuchses ermöglicht. 
 

Entscheidungsverfahren und Förderkriterien bei der Grundförderung

Die Vergabe erfolgte über einen Beschluss des Kulturausschusses für vier Jahre von 2025 bis 2028. Die Förderempfehlung erfolgt durch eine Auswahlkommission des Kulturbüros der Landeshauptstadt Hannover.
Das Kulturbüro behält sich vor, den Zeitraum im Einzelfall zu verkürzen, wenn die Entwicklung des Projektraums aus Sicht der Auswahlkommission nicht für die kommenden vier Jahre verlässlich absehbar ist.
Die Auswahl richtet sich nach dem Ziel des Förderprogramms, d.h. nach der Bedeutung für die Weiterentwicklung der Kunstszene Hannovers und dem Beitrag zur Stärkung des Nachwuchses.

Gemessen wird dies an der Erfüllung folgender Kriterien

- an der Professionalität der Arbeit des Projektraums
- an der Qualität der Programmgestaltung
- am Engagement für die Entwicklung der Kunstszene in Hannover
- an der öffentlichen Sichtbarkeit
- am Beitrag zur Stärkung des Nachwuchses
- am Grad der Vernetzung
- an Maßnahmen zur Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabe
- an Maßnahmen zur Verbesserung von Nachhaltigkeit

Bewerbungsverfahren für die Grundförderung Projekträume

Antragsschluss ist der 1. November 2024

Die Unterlagen sind grundsätzlich digital einzureichen.
 

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein

  1. Das allgemeine Formular zur Projektraumförderung (Projektraumförderung Erstantrag)
     
  2. Dazu gehörend ein für die Grundförderung erweitertes Dossier bestehend aus:
  • Dem Konzept des Projektraums
  • Wenn Sie bisher noch keine Grundförderung erhalten haben, eine Darstellung des erwarteten Effekts der Grundförderung Welche Vorteile erhoffen Sie sich, welche Entwicklungsschritte werden dadurch möglich, etc.?
  • Künstlerische/kuratorische Vitae aller am Projektraum maßgeblich beteiligten Personen als Nachweis einer kontinuierlichen, professionellen künstlerischen und/oder kuratorischen Tätigkeit
  • Bericht über das Programm des zurückliegenden Jahres 
  • Programmplanung für die kommenden vier Jahre, möglichst konkret für das Jahr 2025, und soweit wie möglich auch für Folgejahre.
  • Eine nachvollziehbare Planung dazu, welche Kosten mit der Grundförderung finanziert werden sollen, neben Mietkosten können das - anders als bei der einfachen Projektraumförderung - auch Kosten für Personal, Projektkosten etc. sein.
  • Eine Beschreibung der Strukturen und Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams zu Themen wie konzeptionelle Arbeit, Finanzen, Sichtbarkeit, Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung, Vermittlung und Teilhabe.
  • Eine Kopie des bestehenden Mietvertrags über den zu fördernden Projektraum mit einem Raumplan, der Aufschluss über die Nutzung der Räume gibt


Einreichungen sind bis zum 1.11.2024 zu richten an BK@Hannover-Stadt.de. Es wird empfohlen, sich zu dem Antrag beraten zu lassen, Termine vereinbaren Sie bitte unter BK@Hannover-Stadt.de.
 

 

Evaluation der Atelier- und Projektraumförderung

  • Online-Befragung der Geförderten

 

  • Stichproben-Interviews mit drei Künstler*innen aus der Befragungsgesamtheit

 

  • Pressespiegel zur Atelier- und Projektraumförderung


Produktionspreis 2021 für Projekträume der NORD/LB Kulturstiftung  

Auch im Jahr 2021 beabsichtigt die NORD/LB Kulturstiftung die Entwicklung der jungen Kunstszene in Hannover mit der Auslobung eines Produktionspreises für Projekträume zu unterstützen. Die Ausschreibung des Preises ist für Dezember 2020 geplant. Die Auswahl erfolgt durch eine Jury der NORD/LB Kulturstiftung in Kooperation mit dem Kulturbüro.