Sonderförderung Fachbereich Kultur
Generationswechsel gestalten
Die Landeshauptstadt Hannover möchte mit dem Förderprogramm ‚Generationswechsel gestalten‘ die Entwicklung des Kulturstandorts Hannover stärken.
Z I E L
Die Landeshauptstadt Hannover möchte mit dem Förderprogramm ‚Generationswechsel gestalten‘ die Entwicklung des Kulturstandorts Hannover stärken. Institutionen, Vereine und Projektinitiativen werden durch die Fördermittel unterstützt, anstehende Generationswechsel und die damit einhergehenden Veränderungsprozesse zu bewältigen, um strukturell und programmatisch zukunftsfähig zu werden.
Zur Unterstützung des Veränderungsprozesses, für den ein Zeitraum von zwei Jahren vorgesehen ist, werden Berater*innen des Landesverbands Soziokultur Niedersachsen die Entwicklung begleiten. Durch die Teilnahme an regelmäßigen Austauschtreffen zu ihren Erfahrungen im Veränderungsprozess profitieren die Geförderten voneinander.
Diese Fördermittel sind nicht als Einstieg in eine dauerhaft erhöhte Zuwendung zu verstehen, sondern einmalig für Maßnahmen gedacht, die den als notwendig diagnostizierten Veränderungsprozess unterstützen.
F Ö R D E R V O R A U S S E T Z U N G E N
Antragsberechtigt sind Institutionen, Projektinitiativen und Vereine, die regelmäßig vom Fachbereich Kultur der Landeshauptstadt Hannover gefördert werden und planen, einen Generationswechsel zu vollziehen.
Weitere Antragsvoraussetzungen
- Der ernsthafte Wille zur Durchführung eines längeren Veränderungsprozesses mit dem Ziel, die Einrichtung zukunftsfähig zu machen, ist vorhanden. Es ist allen Beteiligten bewusst, dass solche Prozesse mit großen Herausforderungen verbunden sein können.
- Bereitschaft der Teilnehmer*innen, den aktuellen Stand kritisch zu hinterfragen und sich für die externe Beratung zu öffnen.
- Prozesseinbindung aller relevanten Funktionen (Vorstand, Ehrenamtliche, Mitarbeiter*innen etc.) von der Konzeptentwicklung bis zur Umsetzung.
- In der Einrichtung sind zwei Personen für den Prozess verantwortlich und nehmen an den Austauschveranstaltungen teil.
- Einverständnis, dass der gesamte Prozess von Berater*innen begleitet wird.
A R T & U M F A N G
Das Förderprogramm ‚Generationswechsel gestalten‘ stellt Fördermittel in der Gesamtsumme von 20.000 EUR pro Antragsteller*in zur Verfügung.
Die Fördermittel können über den Zeitraum von zwei Jahren ab Bewilligungsdatum verwendet werden. Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist ein Verwendungsnachweis in Form eines Sachberichts und eines zahlenmäßigen Nachweises vorzulegen.
Möglich sind zum Beispiel die Einführung neuer Software und sonstiger Arbeitsmittel, Fortbildungen, Social-Media und Corporate Design-Entwicklungen, die befristete Aufstockung von Personalstunden, die Erprobung neuer Projekte oder Veranstaltungsformate sowie weitergehende Coaching- und Beratungsleistungen.
A N T R A G S U N T E R L A G E N
Die Antragsteller*innen reichen eine detaillierte Darstellung der organisatorischen, strukturellen und personellen Situation ihres Betriebs ein und formulieren überprüfbare Ziele, die durch den Veränderungs- und Entwicklungsprozess erreicht werden sollen. Ein entsprechendes Antragsformular wird zur Verfügung gestellt.
Der Kosten- und Finanzierungsplan zur Verwendung der Fördermittel wird erst nach einer Förderzusage im Laufe des Veränderungsprozesses erstellt und ist nicht Teil der Antragsunterlagen.
V E R G A B E V E R F A H R E N
Nach Eingang der Antragsunterlagen führt eine Jury, bestehend aus Vertreter*innen der Fachverwaltung Kultur und des Landesverbandes Soziokultur, vertiefende Gespräche (Dezember 24 // Januar 25) mit den Antragsteller*innen, die der Konkretisierung des Antrags dienen.
Nach den Kriterien Plausibilität des Projekts und Notwendigkeit der finanziellen und personellen Unterstützung empfiehlt die Jury anschließend den Ratsgremien die ausgewählten Antragsteller*innen zur Vergabe der Fördermittel.
A B L A U F
Vor der Zusage
- Antragsfrist: 30.11.2024
Die Beantragung erfolgt per E-Mail an die für die Zuwendung zuständigen Mitarbeiter*innen im Fachbereich Kultur.
- Aus den eingereichten Anträgen wählt die Jury im Februar 2025 zehn Institutionen, Vereine und/oder Projektinitiativen aus, die den Ratsgremien zur Vergabe empfohlen werden.
- Entscheidung der Ratsgremien und Bewilligung voraussichtlich im März I April 2025
Nach der Zusage
- Nach dem Ratsbeschluss startet der Prozess mit einer gemeinsamen Kick-Off-Veranstaltung der ausgewählten Institutionen, Vereine und/oder Projektinitiativen.
- Mit Unterstützung einer/s Berater*in des Landesverbands Soziokultur Niedersachsen erarbeiten die Institutionen, Vereine und/oder Projektinitiativen ein Generationswechselkonzept, das Ziele und erste Maßnahmen beschreibt. Dazu gehören
eine ausführliche Situationsanalyse (im Hinblick auf Organisation, Personal und Struktur), aus der sich die Ziele und Maßnahmen ableiten, ein konkreter Plan für die Handlungsschritte im Projekt, die konkrete Beschreibung des zur Zielerreichung erforderlichen Vorgehens sowie die Definition von Indikatoren für die abschließende Selbstevaluation.
- Die anschließende Umsetzungsphase wird von einer/s Berater*in mit der notwendigen Expertise begleitet.
- Die Kulturverwaltung führt während der Laufzeit gemeinsame Treffen zum Erfahrungsaustausch und zur Vernetzung durch.
- Bis zum 31.03.2026 reichen die Geförderten einen Zwischenbericht ein.
- Nach Abschluss des Veränderungsprozesses reichen die Geförderten bis zum 30.06.2027 einen Verwendungsnachweis ein, der die Zielerreichung kritisch überprüft und darlegt sowie einen abschließenden Kosten- und Finanzierungsplan.
- Die Kulturverwaltung berichtet dem Kulturausschuss über den Verlauf und die Ergebnisses des Förderprogramms ‚Generationswechsel gestalten‘.
Ansprechpartner*innen bei Antragstellung sind die für die Zuwendung zuständigen Mitarbeiter*innen im Fachbereich Kultur
Antragsformular zum Download --> Generationswechsel gestalten Formular
Ausschreibung zum Download -->
Generationswechsel gestalten Ausschreibung
In Kooperation mit dem Landesverband Soziokultur