Inklusion

Informationen zum Thema Berufsorientierung für Schüler*innen mit einem Förderbedarf im Bereich Geistige Entwicklung.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Berufsorientierung für Schüler*innen mit einem Förderbedarf im Bereich Geistige Entwicklung.

Auch Schüler*innen, die eine inklusive Schule besuchen, haben nach der 10. Klasse eine weitere Schulpflicht zu erfüllen. Dies ist inklusiv an einer Berufsbildenden Schule (Berufseinstiegsschulen der BBS 2, BBS 3, BBS 5, Anna Siemsen und BBS me) möglich oder an einer der Förderschulen GE. Bei der Anmeldung an einer BBS wird von der allgemeinbildende Schule im Vorfeld eine Berufswegekonferenz ausgerichtet. Weitere Informationen finden dazu finden Sie hier: