Wie die Schulgesetze anderer Länder kennt auch das Niedersächsische Schulgesetz eine geteilte Zuständigkeit. Das Land ist zuständig für die pädagogischen Inhalte von Schulen, während die Stadt mit ihrer Schulverwaltung als Trägerin „ihrer“ Schulen für die Schulgebäude, die Ausstattung und den Betrieb, die sächlichen Kosten sowie die personelle Besetzung der Schulsekretariate und der Hausmeisterdienste verantwortlich zeichnet.
Bereits seit dem Jahr 2015 erstellt der Fachbereich Schule der Landeshauptstadt Hannover den Kommunalen Schulentwicklungsplan. Der Schulentwicklungsplan dient als Arbeits-, Diskussions- und Entscheidungsgrundlage innerhalb der Verwaltung sowie für Politik, Schulen und interessierte Öffentlichkeit. Er beschreibt die allgemeine Situation der Schullandschaft in der Landeshauptstadt Hannover, stellt schulplanerische Entwicklungen und Bedarfe dar, skizziert mögliche Maßnahmen an den einzelnen Schulstandorten und greift aktuelle Themen auf.
Als Besonderheit unterhält die Stadt im Schulbiologiezentrum, das sich in besonderer Weise der schulischen Natur- und Umweltbildung widmet, zwei Botanische Schulgärten und die Freiluftschule.
Das Schülerbootshaus am Maschsee steht den städtischen Schulen für das Schülerrudern zur Verfügung und hält Bootsmaterial für unterrichtsergänzende Angebote und die Ruder-AGs der Schulen vor.
Zur Verbesserung des Bildungsangebotes legt die Stadt Hannover den Schwerpunkt auf die Ausweitung des Ganztagsangebotes in allen städtischen Schulen – insbesondere in den Grundschulen. Hierfür stellt die Landeshauptstadt erhebliche Finanzmittel zur Verfügung. So werden die Schulgebäude durch Mensen und Freizeitbereiche erweitert, Kooperationspartner organisieren und gestalten den Ganztag einschließlich einer Ferienbetreuung gemeinsam mit den Schulen.
Seit dem Schuljahr 2013/14 sind die Schulen verpflichtet, Schülerinnen und Schülern mit Handicap inklusiv zu beschulen. Die Umstellung soll bis 2024 abgeschlossen sein.