Einwohner*innen mit Erstwohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover können den Antrag auf die Führerscheinumstellung bequem von zu Hause aus stellen. Dazu reicht ein Antrag im städtischen ServicePortal (Umtausch alter Führerschein online beantragen).
Was wird benötigt?
Für die Beantragung des EU-Kartenführerschein online ist neben dem Upload eines gültigen Ausweisdokumentes und den jetzigen Führerschein, ein aktuelles biometrisches Lichtbild erforderlich.
Beim Hochladen des biometrischen Lichtbildes sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Höhe mindestens 466px
- Breite mindestens 361px
- im Hochformat mit einer maximalen Dateigröße von 5 MB im Format JPEG (JPG)
Außerdem ist das Abfotografieren/ Scannen der Unterschrift für den neuen EU-Kartenführerschein erforderlich. Hier sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Höhe mindestens 152px
- Breite mindestens 628px
- im Querformat mit einer maximalen Dateigröße 5 MB im Format JPEG (JPG)
Nach erfolgreichem Abschluss aller Eingaben sowie erfolgter Zahlung wird eine Bestätigung an die Antragsteller*in per Mail übersandt.
Kein Termin für Abholung erforderlich
Sobald der EU-Kartenführerschein zur Abholung bereit ist, werden die Antragsteller*innen per E-Mail oder SMS benachrichtigt. Die Abholung des EU-Kartenführerscheins erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover während der Öffnungszeiten. Dafür ist kein Termin erforderlich. Bei Abholung des EU-Kartenführerscheins ist der bisherige Führerschein sowie ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen.
Gesetzlicher Hintergrund
Der Umtausch des grauen oder rosafarbenen Führerscheins ist gesetzlich vorgeschrieben. Dabei gibt es Fristen bis wann ein Umtausch auf den EU-Kartenführerschein erfolgt sein muss. Die Fristen richten sich nach dem Geburtsjahr der*s Führerscheininhaber*in und sind gestaffelt:
- Geburtsjahrgänge vor 1953 mussten den Umtausch bis zum 19. Januar 2023 beantragen
- die Jahrgänge 1953 bis 1958 mussten den Umtausch bereits bis zum 19. Juli 2022 beantragen
- die Jahrgänge 1959 bis 1964 mussten bis zum 19. Januar 2023 auf den EU-Kartenführerschein umstellen
- die Jahrgänge 1965 bis 1970 mussten die Umstellung bis zum 19. Januar 2024 durchführen
- die Jahrgänge ab 1971 sind bis zum 19. Januar 2025 aufgefordert, die Umstellung ihres grauen oder rosafarbenen Führerscheins zu beantragen