Landeshauptstadt Hannover
Gewerbemeldungen und -erlaubnisse
Persönliche Vorsprachen ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich
Gewerbemeldung online einreichen
Wir beraten Sie telefonisch von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 13 bis 16 Uhr. Ihre Gewerbeanzeigen können Sie uns per E-Mail an 32.22.1@hannover-stadt.de übersenden. Die dafür erforderlichen Dokumente finden Sie unten auf dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass für Ihre Gewerbeanzeige ggf. weitere Dokumente erforderlich sind. Regelmäßig benötigen wir eine Kopie/ein Foto/einen Scan des
- Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (sofern Sie nicht im Stadtgebiet Hannover wohnen), beziehungsweise eines entsprechenden Ersatzdokumentes,
- des elektronischen Aufenthaltstitels bei drittstaatsangehörigen Personen.
Abhängig von der Art des beabsichtigten Gewerbes ggf.
- einen Auszug aus dem Handels-/Genossenschaftsregister bei eingetragenen natürlichen oder juristischen Personen, sowie Personengesellschaften,
- die Handwerkskarte, sofern Sie einen Handwerksbetrieb betreiben möchten,
- sowie andere erforderliche Erlaubnisse (z. B. §§ 33c, 33i und 34c GewO, Güterkraftverkehr, usw.),
- bei Gaststättenanzeigen (Shisha-Bars) die Quittung über die Beantragung eines Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszugs zur Vorlage bei einer Behörde
ebenfalls jeweils als Kopie, Foto oder Scan.
Sofern Sie Ihre Gewerbeanzeige schriftlich einreichen, geben Sie bitte unbedingt einen telefonischen Kontakt an, damit wir Sie erreichen können, um Unklarheiten zu beseitigen.
Gewerbetreibende im Stadtgebiet Hannover müssen ihre gewerbliche Tätigkeit bei uns anzeigen.
Gewerbemeldungen | Tel. 168-31157 | Fax: 168-31173 |
Der Ausschank von Getränken und die Abgabe von Speisen müssen angezeigt werden.
Im Zusammenhang mit dem Gaststättengewerbe ergeben sich Aufgaben aus dem Nichtraucherschutzgesetz.
Für den Betrieb von Shisha-Bars beachten Sie bitte die hier hinterlegten Hinweise:
Hinweise für Betreiber von Shisha Bars in der Landeshauptstadt Hannover
Merkblatt des Sachgebiets Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz (Stand: 03.07.2019)
Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars vermeiden
Internetauftritt der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit der Möglichkeit, die o. g. Datei herunterzuladen: https://www.bgn.de/?s...
lesen
Für den Betrieb von Spielhallen sind besondere Erlaubnisse ebenso erforderlich wie für das Aufstellen von Geldspielgeräten.
Frau Firchau | Tel. 168-31184 | Fax: 168-31173 |
Für nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten sind außerdem besondere Gewerbeerlaubnisse erforderlich:
- Pfandleihgewerbe
- Bewachungsgewerbe / Meldung von Bewachungspersonal
- Versteigerergewerbe
Weitere gewerberechtliche Aufgaben sind:
- Festsetzung von Spezial-, Jahr- und Wochenmärkten sowie Volksfesten
- Aufgaben nach dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz
- Aufgaben nach dem Gesetz über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten
Frau Zschoch | Tel. 168-31117 | Fax: 168-31173 |
Auch für folgende Tätigkeiten sind besondere Erlaubnisse bzw. eine Anzeige erforderlich:
- Reisegewerbe
- Wanderlager
- Anzeige des Verkaufs pyrotechnischer Gegenstände zu Silvester
Frau Borchers | Tel. 168-31165 | Fax: 168-31173 |
Einzelne Formulare und zusätzliche Informationen finden Sie hier: