30169 Hannover
+49 511 168-30554
+49 511 168-31931
+49 511 168-31173
Die folgende Leistungsbeschreibung gilt nur für Bürger der Landeshauptstadt Hannover.
Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.
Personen, die neu mit der Tätigkeit in Hannover beginnen wollen, müssen sich vor Aufnahme der Tätigkeit bei uns anmelden. Des Weiteren muss vorher eine gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt der Region Hannover, Weinstraße 2, Telefon 0511-61625252, durchgeführt werden, mindestens aber müssen Sie zunächst einen Termin vereinbart haben.
Die Anmeldebescheinigung gilt für anmeldepflichtige Personen
Wird die Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter nach Ablauf der Gültigkeitsdauer fortgesetzt, so ist die Anmeldebescheinigung bei der zuständigen Behörde am Tätigkeitsschwerpunkt zu verlängern.
Das zuständige Gesundheitsamt bzw. die zuständige Ordnungsbehörde für die Anmeldung finden Sie hier
Sie üben die Tätigkeit derzeit mit Schwerpunkt im Bereich der Landeshauptstadt Hannover aus, dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Sie kommen ebenfalls zu uns, wenn auf Ihrer gültigen Anmeldebescheinigung nicht die Stadt Hannover, bzw. das Land Niedersachsen eingetragen ist.
Telefon: 0511/168-30554, -31930, -31931, -31932, -31157
Nach der Anmeldung erhält die/der Prostituierte/r eine Anmeldebescheinigung. Diese Bescheinigung sowie die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung muss die/der Prostituierte/r während der Ausübung ihrer/seiner Tätigkeit bei sich haben.
Gewerbemeldungen und -erlaubnisse
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Das Prostitutierenschutzgesetz verpflichtet Prostituierte ihre Tätigkeit nach vorheriger Gesundheitsberatung beim Ordnungsamt anzumelden.
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