Landeshauptstadt Hannover

Prostitution Anmeldung und Verlängerung sowie Erweiterung des Tätigkeitsbereichs

Die folgende Leistungsbeschreibung gilt nur für Bürger der Landeshauptstadt Hannover.

Personen, die der Prostitution nachgehen, müssen ihre Tätigkeit bei der zuständigen Stelle anmelden.

Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  1. zwei Lichtbilder
  2. Angaben zu:
    1. den Vor- und Nachnamen
    2. das Geburtsdatum und den Geburtsort,
    3. die Staatsangehörigkeit,
    4. die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung in Deutschland, hilfsweise eine Zustellanschrift in Deutschland und
    5. die Länder oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist.
      Änderungen zu den Ziffern 3 bis 5 sind innerhalb von 14 Tagen bei uns anzuzeigen, sofern der Tätigkeitsschwerpunkt weiterhin Hannover ist. Ansonsten sind diese Änderungen bei der Behörde anzuzeigen, bei der der neue Tätigkeitsschwerpunkt ist.
  3. Personalausweis, der Reisepass, ein Passersatz oder ein Ausweisersatz
  4. bei ausländischen Staatsangehörigen, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind, ist ein Nachweis über die Berechtigung, eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben, (in der Regel mit dem elektronischen Aufenthaltstitel) vorzulegen
  5. Nachweis der gesundheitlichen Beratung:
    1. bei der ersten Anmeldung innerhalb der vorangegangenen drei Monate
    2. für eine Verlängerung der Anmeldung
      1. ab 21 Jahren mindestens innerhalb des vorangegangenen Jahres
      2. unter 21 Jahre mindestens innerhalb der vorangegangenen sechs Monate

Kosten und Gebühren

Gebühr: EUR 15,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Personen, die neu mit der Tätigkeit in Hannover beginnen wollen, müssen sich vor Aufnahme der Tätigkeit bei uns anmelden. Des Weiteren muss vorher eine gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt der Region Hannover, Weinstraße 2, Telefon 0511-61625252, durchgeführt werden, mindestens aber müssen Sie zunächst einen Termin vereinbart haben.

Die Anmeldebescheinigung gilt für anmeldepflichtige Personen

  • ab 21 Jahren für zwei Jahre
  • unter 21 Jahren für ein Jahr.

Wird die Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter nach Ablauf der Gültigkeitsdauer fortgesetzt, so ist die Anmeldebescheinigung bei der zuständigen Behörde am Tätigkeitsschwerpunkt zu verlängern.

Ablauf des Verfahrens

  • In Niedersachsen erfolgt die gebührenfreie gesundheitliche Beratung bei den unteren Gesundheitsbehörden bzw. Gesundheitsämtern. Hier sollte ein Beratungstermin vereinbart werden.
  • Für die nachfolgende Anmeldung der Tätigkeit bei der Ordnungsbehörde des Landkreises oder kreisfreien Stadt sollte ebenfalls ein Termin vereinbart werden.

Das zuständige Gesundheitsamt bzw. die zuständige Ordnungsbehörde für die Anmeldung finden Sie hier

An wen muss ich mich wenden?

Sie üben die Tätigkeit derzeit mit Schwerpunkt im Bereich der Landeshauptstadt Hannover aus, dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Sie kommen ebenfalls zu uns, wenn auf Ihrer gültigen Anmeldebescheinigung nicht die Stadt Hannover, bzw. das Land Niedersachsen eingetragen ist.

Telefon: 0511/168-30554, -31930, -31931, -31932, -31157

Was sollte ich noch wissen?

Nach der Anmeldung erhält die/der Prostituierte/r eine Anmeldebescheinigung. Diese Bescheinigung sowie die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung muss die/der Prostituierte/r während der Ausübung ihrer/seiner Tätigkeit bei sich haben.

Links und Downloads

Zuständige Stellen

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Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Das Prostitutierenschutzgesetz verpflichtet Prostituierte ihre Tätigkeit nach vorheriger Gesundheitsberatung beim Ordnungsamt anzumelden.

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