Die Tätigkeiten der Lebensmittelüberwachung, die sich nicht nur auf Lebensmittel, sondern auch auf kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse beziehen, dienen dem Verbraucherschutz. Dessen Ziel ist es, die Menschen vor Gesundheitsgefahren, aber auch vor Übervorteilung und Täuschung zu schützen. Die Amtstierärzte stehen den Lebensmittelkontrolleuren verantwortlich bei der Überwachung der Lebensmittel tierischer Herkunft bei.
Zu den Aufgaben des Arbeitsgebietes Veterinärwesen, Tierschutz, Tierseuchen, Tierkörperbeseitigung gehören die Überwachung der Haus- und Wildtierbestände in Bezug auf Tierseuchen und -krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übergreifen können (z. B. Tollwut, Salmonellose), und die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für Haus- und Zootiere, insbesondere auch für Tiere, die auf Reisen mitgenommen werden. Über die Aufgaben des Tierschutzes hinaus, werden Tierhaltungen begutachtet und überprüft. Den Naturschutzbehörden stehen die Amtstierärzte z. B. beim Artenschutz beratend zur Seite.
Aufgabe des Arbeitsgebietes Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist es, durch Untersuchungen von Schlachttieren vor und nach der Schlachtung die Genusstauglichkeit des Fleisches sicherzustellen und dies nach Untersuchung durch die amtliche Kennzeichnung zu dokumentieren. Art und Umfang der von amtlichen Tierärzten und Fleischkontrolleuren durchgeführten eingehenden Untersuchungen sind durch Rechtsvorschriften geregelt. So soll das Grundnahrungsmittel Fleisch ausschließlich in gesundheitlich unbedenklicher und qualitativ einwandfreier Beschaffenheit in den Verbrauch gelangen.
Dieser Imagefilm ist Teil eines Praxisprojekts von Auszubildenden der Landeshauptstadt Hannover.
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