Landeshauptstadt Hannover

Veterinärwesen, Tierschutz, Tierseuchen, Tierkörperbeseitigung

Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung bei der Landeshauptstadt Hannover

Termine für amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen und Beglaubigungen im EU-Heimtierausweis werden kurzfristig vergeben. Bitte setzen Sie sich mit uns telefonisch in Verbindung.
Telefon: 168-31153

Folgende Aufgabengebiete werden u. a. vom Arbeitsgebiet Veterinärwesen, Tierschutz, Tierseuchen, Tierkörperbeseitigung abgedeckt:

Tierseuchenbekämpfung

In Europa fehlt weiterhin ein regulär zugelassener Impfstoff gegen den Blauzungenvirus Serotyp 3. Um die Tierbestände, insbesondere Schafe und Ziegen, aber auch Rinder gegen das Virus zu schützen, kann seit kurzem eine Ausnahmegenehmigung zur Anwendung dreier Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit erteilt werden (BTV-3 ImpfgestattungsV). Die ist Impfung ist freiwillig, wird zum Schutz der Tierbestände aber empfohlen. Nähere Informationen finden Sie auf der (externen) Website des Landes Niedersachsen

  • Registrierung und Überwachung von gewerblichen und privaten Nutztierhaltungen
  • Informationen zu Ohrmarkenbestellungen, dem Tierbestandsbuch und Stichtagsmeldungen bei der Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V. (vit) für Schafe und Ziegen

Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) für Schafe und Ziegen

Weiterverlinkung zum Internetauftritt der Vereinigten Informationssysteme Tierhaltung w.V. (vit)

lesen
    • Informationen zur Meldepflicht bei der Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V. (vit) für Schweine

Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) für Schweine

Weiterverlinkung zum Internetauftritt der Vereinigten Informationssysteme Tierhaltung w.V. (vit)

lesen
  • Erstellen von Gesundheitszeugnissen für Haus- und Zootiere, z. B. bei der Mitnahme von Tieren auf Reisen (Sprechzeiten Tieruntersuchungen siehe oben)
  • Annahme von Anzeigen des Verdachts / des Ausbruchs anzeigepflichtiger Tierseuchen (abends und am Wochenende durch den amtstierärztlichen Bereitschaftsdienst, siehe oben)

Tierschutz

  • Überwachung von Tierhaltungen, wie z. B. Zoologischen Gärten, Zirkusunternehmen und Reitbetrieben, Tierhandel und Tierversuchseinrichtungen im Hinblick auf die Einhaltung des Tierschutzes
  • Verfolgung von Hinweisen aus der Bevölkerung, wenn der Verdacht besteht, dass Tierhaltungen (auch private) nicht tierschutzgerecht sind

Tierische Nebenprodukte Beseitigung

  • Registrierung und Überwachung des Umgangs mit tierischen Nebenprodukten (Entsorgung von toten Tieren, Schlachtabfällen, verdorbenen Lebensmitteln und Speiseabfällen)

Tierarzneimittel

  • Überwachung des Handels mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln (z. B. Flohpulver in Zoohandlungen)
  • Rückstände von Tierarzneimitteln im Fleisch