Kraftfahrzeugzulassungsbehörde Hannover

iKFZ-Dienstleistungen der Landeshauptstadt Hannover

Zahlreiche Dienstleistungen rund um die Zulassung, Umschreibung oder Abmeldung eines Kraftfahrzeugs oder Anhänger sind online möglich.

Allgemeiner Hinweis

Bei den Dienstleistungen der Zulassungen, Umschreibungen und Adressänderungen kann es zu Problemen bei der Antragstellung mit Kennzeichenmitnahme kommen. Sie können selbständig den Fehler vermeiden, wenn Sie eine Zulassung ohne Kennzeichenmitnahme durchführen. Sollten Sie auf die Kennzeichenmitnahme bestehen und eine Fehlermeldung erhalten, müssen Sie Ihr Anliegen im Rahmen einer Vorsprache mit Termin bei der Zulassungsbehörde erledigen.

Mit Inkrafttreten der 4. Stufe IKFZ wird eine sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeugs umgesetzt. Ein sofortiges Losfahren ist mit dem Ausdruck des Zulassungsnachweises und nicht gesiegelten Kennzeichen für 10 Tage möglich. Der Zulassungsnachweis muss von außen am Fahrzeug sichtbar sein. 

Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (mit aufgebrachten Sicherheitscode) und/oder COC-Papier
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVb Nummer)
  • Ausweis (eID-Funktion des Ausweisdokuments muss aktiviert sein) oder Unternehmenskonto

Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers für einen Tag (Tageszulassung)

Hinweis: Das Fahrzeug wird mit dem Ablauf des Tages der Zulassung automatisiert wieder außer Betrieb gesetzt. Bei einer Tageszulassung bedarf es keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (mit aufgebrachten Sicherheitscode) und/oder COC-Papier
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVb Nummer)
  • Ausweis (eID-Funktion des Ausweisdokuments muss aktiviert sein) oder Unternehmenskonto

Umschreibung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (mit aufgebrachten Sicherheitscode)
  • ggf. Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (mit aufgebrachten Sicherheitscode)
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVb Nummer)
  • Ausweis (eID-Funktion des Ausweisdokuments muss aktiviert sein) oder Unternehmenskonto
  • Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug zugelassen ist (inkl. der freigelegten Sicherheitscodes auf den Plaketten)

Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (mit aufgebrachten Sicherheitscode)
  • ggf. Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (mit aufgebrachten Sicherheitscode)
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVb Nummer)
  • Ausweis (eID-Funktion des Ausweisdokuments muss aktiviert sein) oder Unternehmenskonto

Abmeldung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (mit aufgebrachten Sicherheitscode)
  • Amtliche Kennzeichenschilder (inkl. der freigelegten Sicherheitscodes auf den Plaketten)

Weitere Voraussetzungen

Der*Die Halter*in kann die iKFz-Dienstleistungen nutzen, wenn folgende persönliche Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Angebot gilt für natürliche Personen (eID-Funktion des Ausweisdokuments muss aktiviert sein) und juristische Personen (ein Unternehmenskonto muss vorhanden sein).
  • Das nötige Kartenlesegerät kann durch ein modernes Smartphone (mit NFC-Technik) ersetzt werden. Näheres erfahren Sie auf personalausweisportal.de
  • Der*Die Halter*in muss Inhaber*in eines Girokontos sein, von dem die Kraftfahrzeugsteuer eingezogen werden kann.
  • Bezahlen der Gebühr mittels ePayment-System: Sie können über das Bezahlverfahren "giropay" eine Online-Überweisung veranlassen. Falls Sie nicht sicher sein sollten, ob Ihr Kreditinstitut dieses Verfahren unterstützt, erkundigen Sie sich bitte vor der Nutzung der iKFZ-Anwendungen.

Wie ist der Ablauf?

Nach dem Aufruf des Internetportals ist eine einmalige Registrierung und Anmeldung erforderlich. Alle weiteren Schritte werden direkt im Portal und auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erklärt:

iKFZ-Dienstleistungen der Landeshauptstadt Hannover

Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers online

lesen

Was muss ich noch wissen?

1. Datenschutz

Die Landeshauptstadt Hannover wird unter Berücksichtigung gesetzlicher Bestimmungen folgende personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten:

  • Name, Vorname
  • Straße
  • Hausnummer/Zusatz
  • PLZ/Ort
  • KFZ-Kennzeichen
  • ggf. DE-Mail-Adresse
  • IBAN ggf. BIC

Eine Weitergabe an Dritte, wie das Kraftfahrt-Bundesamt, Hauptzollamt, GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG und GovConnect, erfolgt nur, soweit dies für die Bearbeitung der Wiederzulassung sowie zur Durchführung des Online-Banking-Verfahrens erforderlich ist.

2. Pflichten des Nutzers

Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass sein nPA, das Kartenlesegerät und das Endgerät gegen Benutzung durch Unbefugte und Beeinflussung durch Schadsoftware geschützt sind. Der Nutzer hat die ordnungsgemäße Funktion seines Systems zu überprüfen. Der Nutzer verpflichtet sich die rechtlichen Vorschriften einzuhalten und insbesondere Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, den Online-Dienst i-KFZ WZ zu beeinträchtigen oder funktionsunfähig zu machen.

3. Haftungsausschluss

Die Landeshauptstadt Hannover haftet nicht für Schäden, die auf einer leicht oder einfach fahrlässigen Pflichtverletzung der Landeshauptstadt Hannover oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Die Landeshauptstadt Hannover kann die Funktionalität des Online-Dienstes nur im Rahmen dessen sicherstellen, was nach aktuellem Stand der Technik und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit erwartet werden kann.

Die Landeshauptstadt Hannover haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen, Übertragungswegen im Internet oder sonstiger Komponenten, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen.

Die Landeshauptstadt Hannover haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer dadurch entstehen, dass er die ihm hinsichtlich der Sicherheit seiner Daten obliegenden Maßnahmen nicht ergriffen hat.

4. Sonstige Bestimmungen

Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen können jederzeit durch die Landeshauptstadt Hannover geändert werden.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand: Hannover.