Durch das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten, kurz: Prostitutionsgesetz (ProstG), hat sich die Rechtsstellung von Prostituierten in Deutschland erheblich geändert.
In Folge der Gesetzesänderung ist eine neue gewerberechtliche Zuständigkeit für Bordelle bei den Kommunen entstanden. Zudem gibt es gaststättenrechtliche Auswirkungen. Das Bauordnungsrecht ist ohnehin betroffen. Die Auswirkungen wurden in der Arbeitsgruppe Milieu, Prostitution, Menschenhandel des Kommunalen Kriminalpräventionsrates Hannover erörtert und in zwei Broschüren zusammen gefasst. Sie spiegeln die geplante Vorgehensweise der Behörden im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover wider. Der Landespräventionsrat Niedersachsen hat das Projekt finanziell unterstützt.
Fragen und Antworten zum Prostitutionsgesetz
Diese Broschüre will anhand von Fragen und Antworten eine erste Hilfe im Umgang mit dem neuen Prostitutionsgesetz (ProstG) vermitteln. Diese Broschüre richtet sich an Menschen, die im Rotlichtmilieu tätig sind, speziell an Prostituierte und Bordellbetreiber.
Wenn Sie diese Broschüre bestellen möchten, wenden Sie sich bitte an den Landespräventionsrat (LPR) Niedersachsen - Niedersächsisches Justizministerium - Am Waterlooplatz 5 A 30169 Hannover Telefon: 0511 / 120-5255 Telefax: 0511 / 120-5272 E-Mail: info@lpr.niedersachsen.de Homepage: www.lpr.niedersachsen.de
Umgang mit dem ProstG und seinen Auswirkungen in der Landeshauptstadt Hannover
Diese Broschüre ist eine Handreichung für den Umgang mit dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten - Prostitutionsgesetz (ProstG). Diese ausführliche Fassung ist bestimmt für Behörden und fachlich im Detail interessierte Personen.