Ausländerangelegenheiten
Aufenthalt zum Studium
Informationen für Studierende.
Sofern sie sich als Student*in im Bundesgebiet aufhalten und ein Sperrkonto als Finanzierungsnachweis nutzen möchten, können Sie sich unter Formulare (als Link zur Seite mit Formulare) den Vordruck für die Einrichtung des Sperrkontos herunterladen.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis muss auf dem Sperrkonto mindestens ein Betrag in Höhe von 5.604 € vorhanden sein. Sollten Sie auf dem Sperrkonto einen Betrag in Höhe 11.208 € nachweisen können, kann geprüft werden, ob die Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre verlängert werden kann.
Einrichtung eines Sperrkontos mit mindestens 5.604 €
Formular zur Vorlage bei der Bank / Sparkasse
Einrichtung eines Sperrkontos mit mindestens 11.208 €
Formular zur Vorlage bei der Bank / Sparkasse
FAQ Studienvorbereitung / Studium
Fachbereich Öffentliche Ordnung – Ausländerangelegenheiten
Checkliste Unterlagen Ausbildung § 16a
Fachbereich Öffentliche Ordnung – Ausländerangelegenheiten
Checkliste § 18 a und § 18 b
Fachbereich Öffentliche Ordnung – Ausländerangelegenheiten
Video: Studieren und Wohnen in Hannover
Englische Version: https://wissen.hannover.de/en/International3
Videos: Studiumsfinanzierung und Informationen zum Jobben im Studium
Englische Versionen der Videos zu den Themen Studiumsfinanzierung und Jobben: https://wissen.hannover.de/en/jobben
Weitere Videos für internationale Studierende sind auf der folgenden Website zu finden: https://wissen.hannover.de/Studieren/International