Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums, einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit ist eine vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich.
Sofern Sie bereits im Besitz einer von der Ausländerbehörde ausgestellten Aufenthaltserlaubnis sind, erhalten Sie einen Termin für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf per Post an Ihre Meldeadresse übersandt. Zusammen mit Ihrem Termin erhalten Sie eine Übergangsbescheinigung zur Vorlage bei Behörden oder dem Arbeitgeber.
Für dringende Anliegen besteht die Möglichkeit sich für eine kurzfristige Vorsprache online anzumelden:
FAQs und weitere Informationen
Ausländerangelegenheiten und Staatsangehörigkeit
FAQ: Online-Anmeldung zur Vorsprache
Häufig gestellte Fragen und Antworten. / Frequently asked questions and answers.