Ausländerangelegenheiten

Änderungen bei der Arbeitserlaubnis von ausländischen Studierenden

Ausweitung der Arbeitserlaubnis für ausländische Studierende.

Für Drittstaatsangehörige, die in Deutschland mit einem Studentenvisum studieren, werden die Möglichkeiten zur Nebenbeschäftigung erweitert. Das bisherige Jahresarbeitszeitkonto von 120 ganzen bzw. 240 halben Tagen wird auf 140 volle oder 280 halbe Arbeitstage angehoben. 

Die Neuregelung ermöglicht es alternativ, Werkstudentenjobs bis zu 20 Stunden in der Woche auszuüben. Die Höhe des Gehalts und der Gegenstand der Beschäftigung spielen dabei keine Rolle. Die Nebenbeschäftigung ist künftig auch beim Besuch von studienvorbereitenden Maßnahmen von Beginn an möglich.

Die Regelung gilt kraft Gesetz; sodass Sie ab dem März 2024 Ihr Arbeitstagekonto mit vollen 140 Tagen nutzen können. Eine Änderung der Beschäftigungserlaubnis auf aktuellen Aufenthaltserlaubnis oder dem Zusatzblatt ist nicht erforderlich. Sie finden hier ein Informationsschreiben, welches Sie Ihren Arbeitgeber*innen vorlegen können.