Verantwortung

Erziehungsbeauftragungen

Wer als Minderjähriger eine Disco oder eine Gaststätte besuchen will, benötigt die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten und einen Erziehungsbeauftragten.

Wer als Minderjähriger in die Disco will, muss einiges beachten

Immer wieder stoßen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendschutzes der Stadt Hannover bei abendlichen Kontrollen oder in Beratungsgesprächen auf Missbrauch von oder Unkenntnis im korrekten Umgang mit den sogenannten "Erziehungsbeauftragungen" – also der Vollmacht, die Eltern Erwachsenen geben, um ihren minderjährigen Kindern den Aufenthalt in Gaststätten und Diskotheken außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten zu ermöglichen. Damit alle Beteiligten fröhliche und sichere Partyabende haben, appelliert der Jugendschutz an den richtigen und verantwortungsvollen Umgang mit den Erziehungsbeauftragungen.

Merkblätter und Vordruck