Die Zuweisung erfolgt in der Regel durch die Justiz und ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich. Auch die Polizei und die Beteiligten selbst können ein solches Verfahren anregen.
Der Täter-Opfer-Ausgleich trägt dazu bei, dass Konflikte und Schädigungen in einer freiwilligen Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten weitgehend selbst geregelt werden und ein einvernehmlicher Ausgleich gefunden wird, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
Im Gegensatz zum üblichen Strafverfahren bietet ein Täter-Opfer-Ausgleich für Geschädigte die Möglichkeit Fragen zu stellen, ihren Ärger loszuwerden sowie Interessen an Wiedergutmachung zum Ausdruck zu bringen. Täter*innen erhalten die Gelegenheit, sich mit den Folgen der Tat auseinanderzusetzen und soweit wie möglich zu ihrer Klärung und Wiedergutmachung beizutragen und Verantwortung zu übernehmen.
Um den Ausgleich zu erleichtern, begleiten neutrale Vermittler*innen die Gespräche und unterstützen beide Seiten in ihren Bemühungen. Die Vermittler*innen sind ausgebildete Mediator*innen.