Der Beistand berät und unterstützt bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes. Sie/er prüft das Einkommen des/der Unterhaltspflichtigen und errechnet die Höhe des zu fordernden Unterhaltsbetrages. Der/die Unterhaltspflichtige wird dann aufgefordert, diesen Betrag in einer Urkunde verbindlich anzuerkennen.
Ist der Unterhalt streitig, so reicht der Beistand eine Unterhaltsklage ein und vertritt das Kind im gerichtlichen Verfahren.
- Wir beraten und unterstützen verheiratete und unverheiratete allein erziehende Mütter und Väter hinsichtlich der Unterhaltsansprüche ihrer minderjährigen Kinder.
- Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr in Unterhaltsfragen.
- Wir beraten und unterstützen Mütter oder Väter hinsichtlich ihrer eigenen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil ihres nicht ehelichen Kindes (Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB).
- Wir beraten Eltern in allen rechtlichen Fragen der Sorgeerklärung.
- Wir bescheinigen dem alleinsorgeberechtigten Elternteil, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt (sog. Negativbescheinigung).
- Wir beraten Mütter hinsichtlich der Vaterschaftsanfechtungsverfahren und vertreten die minderjährigen Kinder vor Gericht.
Trennungs- und Scheidungsberatung wird vom Bereich Jugend- und Familienberatung durchgeführt.
Weitere Informationen zur Beistandschaft und zum Kindschaftsrecht geben wir Ihnen gern auf Anfrage.