Landeshauptstadt Hannover

Vaterschaft

Der Fachbereich Jugend und Familie berät und unterstützt Mütter bei der Vaterschaftsfeststellung.

Für das Kind ist die Feststellung der Vaterschaft von existenzieller Bedeutung. Erst mit der Feststellung der Vaterschaft wird das Kind rückwirkend ab Geburt mit seinem Vater verwandt. Gleichzeitig werden unter anderem Unterhalts- und Erbansprüche und ggf. Rentenansprüche begründet.

Wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen will, kann eine Klage auf Vaterschaftsfeststellung beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Diese Aufgabe übernimmt die der Beistand, die/der das Kind auch vor dem Familiengericht vertritt.

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