Veranstaltungsservice

Straßenmusik

Das Darbieten von Musik im öffentlichen Straßenraum der Landeshauptstadt Hannover stellt grundsätzlich eine Sondernutzung dar, die einer Erlaubnis bedarf.

Entsprechende Anträge sind an das Sachgebiet Eventmanagement zu stellen und werden in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens beschieden.