Veranstaltungsservice

Antragsfristen bei Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen

Vielfach werden Veranstaltungen häufig unter erheblichen Zeitdruck geplant. Parallel dazu ist auch die Arbeitsverdichtung beim städtischen Eventmanagement insbesondere in der Sommersaison sehr hoch.

Damit Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen fristgerecht und verlässlich durchgeführt werden können und genügend Zeit für mögliche Rückfragen (u.a. bei Feuerwehr und Polizei) bleibt, ist die daher Kenntnis bzw. Beachtung unserer Fristen zur Einreichung von Anträgen bei der Landeshauptstadt Hannover wichtig. In der folgenden Liste finden sie die Antragsfristen aufsteigend sortiert:

  • Anträge für Informationsstände: 3 Wochen (21 Tage) vor Veranstaltungsbeginn
  • Anzeige von Fliegenden Bauten: 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn/ Inbetriebnahme
  • Anträge für die Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum (z. B. Straßenfeste oder Sportveranstaltungen): 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
  • Anträge für Veranstaltungen auf Grundlage der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO): 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn
  • Abgabe des Erstentwurfes bei einem Sicherheitskonzept für Veranstaltungen: 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn