Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Umsetzungsstand der einzelnen Handlungsansätze im LIP-Bereich 3.6 sowie die Kontaktdetails der jeweils zuständigen Ansprechpersonen.
Handlungsansatz 3-6-1
Kurzfassung
Arbeiten auf der Grundlage des Konzepts zur Unterbringung von Flüchtlingen der LHH unter Berücksichtiung qualitativer Verbesserungen sowie von Genderaspekten und der Belange von behinderten Menschen
Die Heimleitungen wurden dafür sensibilisiert, beim Zusammenleben der Flüchtlinge die speziellen Wohn-, Lebens- oder auch Schutzbedürfnisse zu ermitteln und ihnen Rechnung zu tragen. Die Unterbringung von behinderten Flüchtlingen erfolgt bevorzugt in behindertengerechtem Normalwohnraum.
Geplante Schritte
Fortführung der Praxis
Falls noch nichts (weiter) unternommen wurde – welche Gründe?
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden begleitet bei der Suche nach geeigneten Integrationsklassen, einer wohnortnahen Schulversorgung sowie bei der Vermittlung der erforderlichen Sprachkurse
Geplante Schritte
Diese Praxis wird fortgesetzt, nicht zuletzt weil vielfach die LHH als öffentlicher Träger der Jugendhilfe gleichzeitig auch Vormund der Betreffenden ist
Falls noch nichts (weiter) unternommen wurde – welche Gründe?
Auf der Sitzung des Sozialausschusses des Nds. Städtetages (NST) im Herbst 2009 wurde abgefragt, ob die Mitgliedsstädte einen solchen Vorstoß unterstützen würden. Hierfür wurden keine Erfolgsaussichten gesehen. Auch der NST wird hier nicht intitiativ werden.
Geplante Schritte
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Falls noch nichts (weiter) unternommen wurde – welche Gründe?
Da keine Aussicht auf Umsetzung besteht, wird der HA nicht weiter verfolgt.
Ansprechpartnerin
Frau Ruhrort || Fachbereich Soziales, OE 50.0 || Tel. 168-46315