Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Umsetzungsstand der einzelnen Handlungsansätze im LIP-Bereich 5.3 sowie die Kontaktdetails der jeweils zuständigen Ansprechpersonen.
Handlungsansatz 5-3-1
Kurzfassung
Umsetzung des „10-Punkte-Aktionsplans“ der Europäischen Koalition Städte gegen Rassismus durch Ausschöpfung rechtsstaatlicher Mittel und Stärkung der Zivilgesellschaft im Kampf gegen Diskriminierung
1. Einige individuelle Punkte in bereits in Bearbeitung 2. Internationale Netzwerke zur Friedensarbeit und Städtenetzwerk gegen Rassismus werden fortgeführt
Geplante Schritte
Eine Bestandsaufnahme und Konzeptentwicklung ist für 2010 geplant
Falls noch nichts (weiter) unternommen wurde – welche Gründe?
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Ansprechpartner(in)
Frau Walter / Herr Grimpe || Büro Oberbürgermeister, OE 15.21 || Tel. 168-44319 / 168-42836
Handlungsansatz 5-3-2
Kurzfassung
Stärkung der Arbeit der Antidiskriminierungsstelle der LHH auch als Teil des obigen 10-Punkte-Aktionsplans
Schaffung eines breiten Bündnisses in der Stadt gegen Diskriminierung / Prüfung der Option eines Netzwerkes von kommunalen und NGO-Antidiskriminierungsstellen zusammen mit Migrantenselbstorganisationen
in 2009 fanden erste Gespräche mit den freien Wohlfahrtsverbänden statt; Unterstützung des AStA der Leibniz-Universität bei Schaffung einer ADS der Uni
Geplante Schritte
Maßnahme wird fortgesetzt
Falls noch nichts (weiter) unternommen wurde – welche Gründe?
Offensives Angehen des Themas Einlasskontrollen in Diskotheken / Darlegung der Unzulässigkeit rassistisch-ausgrenzender Praktiken / Mobilisierung der Wachsamkeit der Stadtgesellschaft
Unterstützung weiterer Schulen in Hannover bei der Teilnahme an der Kampagne „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ durch die kommunale SOR-SMC-Servicestation im Büro Oberbürgermeister
Durchführung von Informationsveranstaltungen für junge Menschen mit Migrationshintergrund und Erstellung von Informationsmaterialien zur Aufklärung über Diskriminierung und Handlungsstrategien hiergegen
Intensivierung der Informationsarbeit zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auch innerhalb der Stadtverwaltung / Abschluss einer städtischen Dienstvereinbarung gegen Diskriminierung
Dienstvereinbarung ist abgeschlossen und im Intranet veröffentlicht. Die AGG-Beschwerdekommission tagt regelmäßiig. Ein Flyer zum AGG ist flächendeckend verteilt worden.
Geplante Schritte
Im innerstädtischen Fortbildungsprogramm ist eine Fortbildung zur Diskriminierungsprävention vorgesehen
Falls noch nichts (weiter) unternommen wurde - welche Gründe?
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Ansprechpartner
Herr Kallenberg || Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste, OE 18.2 || Tel. 168-43213
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5.4 Bürgerschaftliches Engagement: Umsetzung und Zuständigkeit