Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
Wenn Sie wohnungslos sind oder in anderen schwierigen Situationen leben, gibt es Hilfsangebote!
Wer kann diese Hilfen in Anspruch nehmen?
Nach dem Gesetz (§§ 67 ff SGB XII) ist eine Unterstützung möglich, wenn drei Kriterien erfüllt sind:
es liegen „besondere Lebensverhältnisse“ vor,
diese Lebensverhältnisse sind mit sozialen Schwierigkeiten verbunden und
eine Überwindung dieser Schwierigkeiten ist aus eigener Kraft nicht möglich.
Das klingt kompliziert, ist es aber nicht.
Ganz vereinfacht könnte das zum Beispiel dann auf Sie zutreffen, wenn …
Alkohol oder andere Drogen für Sie zum Problem geworden sind oder es Ihnen psychisch nicht gut geht.
Sie sich alleine fühlen und Ausgrenzung erleben.
Ihre finanziellen Mittel nicht reichen und Dinge des täglichen Bedarfs fehlen.
Sie Probleme bei Antragstellung oder beim Wahrnehmen von Termine haben.
Wichtig: Das Angebot richtet sich nicht nur an wohnungslose Menschen!
Die Unterstützung kann ambulant (zum Beispiel über eine persönliche Unterstützung durch Sozialarbeiter*innen) oder stationär in einer Einrichtung erfolgen.
Gerne besprechen wir mit Ihnen, ob eines dieser Unterstützungsangebote für Sie in Frage kommt. Wir beraten Sie zur Antragstellung und geben Tipps zum weiteren Vorgehen.
Kontakt
Diese Beratung ist für Sie kostenlos. Für viele Angebote gelten weder Einkommensgrenzen noch ist Vermögen zu berücksichtigen. Ihre Ansprechpartner*innen sind: