Landeshauptstadt Hannover

Bauordnung

Untere Bauaufsichtsbehörde und Untere Denkmalschutzbehörde für das Stadtgebiet Hannover

Der digitale Bauantrag erklärt in 3,5 Minuten (Videoauflösung unten rechts bei Bedarf einstellen)

Bauanträge können ab 1. Januar 2024 nur noch online eingereicht werden. Diese Änderung ergibt sich nach § 3a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). 

Der Bereich Bauordnung der Landeshauptstadt Hannover hat ein Online-Portal entwickelt, das am 20. Dezember 2023 zur Nutzung für alle Bürger*innen online gegangen ist. Die Digitalisierung des gesamten Genehmigungsprozesses spart erheblich viel Papier, Zeit und schont Ressourcen.

Wichtig zu beachten: Meistens darf nur ein*e bevollmächtigte Person als Entwurfsverfasser*in den Bauantrag stellen, das betrifft die Antragsarten gemäß § 52, Absatz 2, Seite 1 der NBauO. 

>>> Über das Serviceportal führt der Weg zum digitalen Bauantrag.<<<

Beratung zum Bauantrag

Wer einen Bauantrag stellen will, kann sich vom Bereich Bauordnung beraten lassen. Dort gehen die Bauanträge ein.

Zu den Baumaßnahmen zählen die Errichtung, die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung und die Instandsetzung von baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen. Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene oder auf ihm ruhende Anlagen wie Gebäude, aber auch Werbeanlagen, Aufschüttungen, Lagerplätze, Stellplätze, Spiel- und Sportplätze und weiteres.

Durch eine qualifizierte Vorabstimmung lassen sich Fehler vermeiden, die sonst zeitaufwändig während des Baugenehmigungsverfahrens korrigiert werden müssen, oder die zu unangenehmen Rückbauforderungen an durchgeführten Baumaßnahmen führen können.

Beraten lassen können sich auch Nachbar*innen, die Sorge haben, durch ein in der Nähe vorgesehenes Bauvorhaben mögliche Beeinträchtigungen oder Störungen zu erfahren.

Grundstückseigentümer*innen sowie die Nachbar*innen, welche ein berechtigtes Interesse geltend machen können, haben auch das Recht, die im Bereich Bauordnung nach Grundstück und Hausnummer sortierten Bauakten einzusehen.

Akteneinsichten

Alte Bauakten (nach 1946) können nach vorheriger Antragsstellung von den Eigentümer*innen oder deren Bevollmächtigten eingesehen werden.

Voraussetzung dafür ist, dass Eigentümer*innen dafür ihre Berechtigung nachweisen, beispielsweise durch einen aktuellen Grundsteuerbescheid oder einen Grundbuchauszug. Nicht-Eigentümer*innen sollten zusätzlich eine Vollmacht der Eigentümer*innen vorlegen. Zudem müssen diese eine Kostenübernahmeerklärung für die Akteneinsicht abgeben.

Wer den Akteneinsichtsantrag stellt, sollte diesen versehen mit:

  • der genauen Grundstücksbezeichnung
  • dem Eigentümer*innennachweis
  • gegebenenfalls der Vollmacht der Eigentümer*innen, falls das Eigentum nicht selbst besteht
  • der Kostenübernahmeerklärung für die Akteneinsicht

Zur Einsicht in die Bauakten: https://serviceportal.hannover-stadt.de/Bauaktenarchiv

Nach der Prüfung der Nachweise stellt die Stadt die Akte digital zur Verfügung.

Weitere Informationen

Fragen beantwortet das Team vom Bürgerservice Bauen:

Tel.: +49 511 168-41650
Fax: +49 511 168-41648