Landeshauptstadt Hannover
Stadtplanung
Wohnen, Arbeiten und Erholung zählen zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Nach seinen individuellen Bedürfnissen stellt er Ansprüche an den Raum. Der Bereich Stadtplanung hat die Aufgabe, den Bedarf an Flächen und Einrichtungen für diese Nutzungen zu ermitteln, darauf lenkend zu reagieren und zur Konfliktminimierung ordnend einzugreifen. In diesem Sinne koordiniert sie konkurrierende Nutzungsansprüche und schafft die Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Versorgung. Die Erhaltung von Freiräumen ist dabei ebenso zu berücksichtigen wie die Entwicklung der Mieten und Baulandpreise, die Sicherung der privaten Infrastruktur und die Wahrung der Wirtschaftskraft, um die notwendige öffentliche Infrastruktur wie Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Schulen oder Sportflächen auch finanzieren zu können.
Städtebauliche Entwicklung, verbunden mit der Ausweitung des Siedlungsraumes, wird es auch bei Ausnutzung der Möglichkeiten in den bereits besiedelten Flächen auch künftig geben. Aufgabe der Stadtplanung ist es aber, sie in Bahnen zu lenken, damit sie nicht Nachteile für die Umwelt und die Lebensverhältnisse in der Stadt hervorruft. Eine Hauptaufgabe des Stadtplanungsamtes ist demzufolge die Bauleitplanung. Zunehmend ist die Mitwirkung am Projektmanagement verschiedener Großprojekte und die Mitarbeit an interdisziplinär zusammengesetzten Arbeitsgruppen zur Lösung von Aufgaben neben dem Städtebaurecht.
Im Sachgebiet Flächennutzungsplanung werden die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Stadtentwicklung zusammengetragen und ausgewertet. Hier wird der für das gesamte Stadtgebiet geltende vorbereitende Bauleitplan - der Flächennutzungsplan – erarbeitet und fortgeschrieben. Er enthält die Darstellungen der Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung.
In den Planungsbezirken Nord, Süd und Ost werden die allgemeinen Entwicklungsziele detailliert umgesetzt und über Festsetzungen in Bebauungsplänen verbindlich geregelt. Mit den Bebauungsplänen wird Baurecht geschaffen. Sie sind notwendige Voraussetzung für die Bereitstellung neuen Wohnraumes und für die Ansiedlung von Betrieben. In den Planungsbezirken werden auch Bauinteressenten in städtebaulichen Fragen beraten.
Das Sachgebiet Umlegung ist für die Bodenordnung zuständig und zugleich Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses. Als neuer Schwerpunkt ist hier der Aufgabenbereich „Städtebauliche Verträge / Entwicklungsmaßnahmen“ hinzugekommen.
Nicht nur die Ausweisung von Flächen gehört zu den Aufgaben der Stadtplanung. Sie nimmt sich auch der Gestaltung des Stadtbildes an sowie dem Ziel der Erhaltung und Entwicklung der Funktionalität der Stadt. Oberstes Ziel ist, die Lebensqualität in der Stadt zu sichern und auszubauen.
Ansprechpartner*innen für die Planungsbezirke
in der Landeshauptstadt Hannover
Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan im Geoinformationssystem der Landeshauptstadt Hannover
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