Landeshauptstadt Hannover

Behindertengerechtes Bauen

Für mehr Sicherheit und einen barrierefreien Straßenverkehr

Blindensignalgeber an Ampel

Besonderes Pflaster an Übergängen

Damit auch für Menschen mit einer Sehbehinderung im Straßenverkehr das Vorhandensein eines Überwegs deutlich wird, baut der Fachbereich Tiefbau um Signalanlagen an Kreuzungen oder Überwegen ein besonderes Kleinpflaster aus Naturstein in den Gehweg ein. Diese Maßnahme wird bei allen Neubauvorhaben durchgeführt.

Blindenleitlinien/Blindenführung

Im Zusammenhang mit dem Umbau des Hauptbahnhofs wurde auch der Ernst-August-Platz neu gestaltet. In Absprache mit dem Blindenverband wurden Riffel-Markierungen aufgetragen, die eine Leitlinie zum Hauptbahnhof bilden.

Diese Markierungen haben sich bewährt und werden mittlerweile auch an anderen Orten eingesetzt, zum Beispiel auch im öffentlichen Personennahverkehr. Bei den neuen Hochbahnsteigen werden die Leitlinien grundsätzlich eingebaut.

Blindensignalgeber an Lichtsignalanlagen

An großen Kreuzungen oder verkehrlich brisanten Bereichen können Signalanlagen mit akustischen Signalen für Sehbehinderte ausgestattet werden. Die neuen Anlagen werden grundsätzlich sehbehindertengerecht erstellt.

Der Fachbereich Tiefbau arbeitet in diesen Fragen eng mit dem Hannoverschen Blindenverband zusammen und legt auch gemeinsam Prioritäten für die Nachrüstung von bereits vorhandenen Anlagen fest.

Eine Liste der ausgestatteten Lichtsignalanlagen kann über den Bürgerservice angefordert werden.

Gehwegabsenkungen

Bei Straßenneubaumaßnahmen und Wiederherstellungsarbeiten für Vorhaben der Leitungsträger werden im Stadtgebiet seit Jahren die Übergänge von Gehwegen mit Absenkungen versehen.

So können Möbilitätsbehinderte, Radfahrer und Bürger mit Kinderwagen niveaugleich ("barrierefrei") die Straße überqueren.

Aus Kostengründen kann nicht jeder Überweg mit diesen Bordsteinabsenkungen nachgerüstet werden, im Einzelfall wird aber jedes Anliegen geprüft.