Sogenannte Schlafampeln stehen in der Grundstellung sowohl für den Kraftfahrzeugverkehr als auch für zu Fuß Gehende auf „Dunkel“.
Auf den ersten Blick erscheint eine „Schlafampel“ wie eine ausgeschaltete Ampel, da keines der Signale leuchtet. Dem ist aber nicht so. Wer die Straße an einer "Schlafampel" überqueren möchte, hat zwei Möglichkeiten:
Variante 1
Es kann wie gewohnt der Taster gedrückt werden und dann bei „Grün“ gesichert die Fahrbahn gequert werden.
Mit dem Drücken der Taster erscheint im roten Leuchtfeld des Tasters dann die Information, dass das Signal bald kommt. Dies bedeutet jedoch, dass der Kfz-Verkehr erst angehalten werden muss. Dies erfordert eine „Gelb“-Zeit von fünf Sekunden für den Kfz-Verkehr. In dieser Zeit muss das Signal für die zu Fuß Gehenden auf „Rot“ stehen. Ist dieser Vorgang abgeschlossen, können die zu Fuß gehenden „Grün“ erhalten.
Die Wartezeit der zu Fuß Gehenden verändert sich durch die geänderte Grundstellung nicht.
Variante 2
Alternativ dazu ist es aber auch möglich, nicht zu drücken und die Fahrbahn ohne das „Grün“-Signal zu überqueren. Dies bedeutet keinen Regelverstoß, da die Ampel dann auch kein „Rot“ zeigt. In diesem Fall muss die Fahrbahn aber sehr vorsichtig überquert werden, da die zu Fuß Gehenden dann keinen Vorrang gegenüber dem Kfz-Verkehr haben.
Im Zweifel: Variante 1
Für den Fall, dass Sie sich nicht sicher fühlen, Gepäck dabei haben oder Kinder in der Nähe sind, empfehlen wir die erste Variante.
Modellversuch
In einem Modellversuch gehen am Montag, 20. Mai, in Hannover erstmalig drei „Schlafampeln“ in den Betrieb. Es handelt sich dabei um die beiden Fußgängerampeln zwischen dem Hauptgebäude der Leibniz-Universität und der Haltestelle „Universität“ sowie um den nördlichen Zugang zu der Haltestelle „Schneiderberg/Wilhelm-Busch-Museum“.
Parallel zu der Inbetriebnahme des Schlafmodus an den drei Anlagen wird es verschiedene Begleituntersuchungen und Befragungen geben um die Einschätzung der Verkehrsteilnehmer*innen zu der geänderten Steuerung sowie die Auswirkungen auf das Verkehrsverhalten zu ermitteln. Unter anderem wird das Modellprojekt durch das Forschungsvorhaben „Entwicklung von Einsatzkriterien für Fußgängerschutzanlagen mit unterschiedlichen Grundstellungen“ der Bundesanstalt für Straßenwesen begleitet.