Landeshauptstadt Hannover

Straßenverkehrsbehörde

Die Landeshauptstadt Hannover als Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Anwendung der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Als untere Verkehrsbehörde sind wir grundsätzlich verantwortlich für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit des fließenden und ruhenden Verkehrs und ordnen auf allen Straßen des Stadtgebiets die notwendigen Maßnahmen an.

Gemäß § 45 Absatz 3 StVO bestimmt die zuständige Straßenverkehrsbehörde, wo und welche Verkehrszeichen/ Verkehrseinrichtungen und Fahrbahnmarkierungen anzubringen und zu entfernen sind.

Weitere Aufgaben sind die Lenkung des Verkehrs während Baustellen sowie die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrsordnung.

Messeverkehrslenkung

Zu den großen Messen auf dem Messegelände kommen jedes Jahr mehrere Hunderttausend Besucher. Zu den besucherstärksten Tagen sind über 25.000 PKW zusätzlich Richtung Messegelände unterwegs.

Um dieses zusätzliche Verkehrsaufkommen bewältigen zu können, werden besondere Verkehrsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Polizei sowie der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen getroffen.

Die wohl bekanntesten sind die Maßnahmen A (Anfahrt) und R (Rückfahrt), bei denen der Messeschnellweg auf Teillängen zu einer Einbahnstraße wird.

Zuständigkeiten & Begrifflichkeiten

Dienstleistungen der Straßenverkehrsbehörde

Fachbereich Tiefbau

Was möchten Sie erledigen?

Anliegen in alphabetischer Reihenfolge, die Einwohner*innen Hannovers in der Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Hannover erledigen können.

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