Die Bauzeiten und Bauabläufe vom ersten Spatenstich bis zur Verkehrsfreigabe legen wir fest. Auch wenn es sich um Baumaßnahmen anderer Ämter oder Firmen handelt, liegt bei uns die koordinierende Federführung. Die Zuweisung von Leitungstrassen im öffentlichen Straßenraum geht über unseren Tisch.
Der öffentliche Straßenraum ist auch beim Thema "Sondernutzungen" von Bedeutung. Wir beurteilen z. B., ob zusätzliche Poller oder Fahrradbügel eingebaut werden dürfen. Wenn Sie die Straße für Ihre Zwecke nutzen wollen, z. B. für eine Fassadenbegrünung, bedarf dies unserer Genehmigung.
Bevor eine Straße als öffentliche Verkehrsfläche freigegeben wird, muss sie gewidmet werden. Erst anschließend ist sie als solche im Straßenverzeichnis geführt.