Fachbereich Tiefbau

Straßenkosten

Das Sachgebiet Straßenkosten ist zuständig für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Erschließungsbeitragssatzung.

Neue Straße zur Erschließung von Grundstücken

Es erhebt außerdem die Ausbaubeiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung und macht die Kostenerstattungsbeträge nach § 135a-c BauGB geltend.

Kurzinformationen zu den Themen Erschließungsbeitrag, Straßenausbaubeitrag und Kostenerstattungsbetrag finden Sie hier.

Informationsblätter

Das Sachgebiet schließt des Weiteren die Verträge über die Ablösung von Kraftfahrzeugeinstellplätzen, gibt beitragsrechtliche Auskünfte und stellt auf formlosen Antrag gebührenpflichtige Beitragsbescheinigungen aus.

Satzungen